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Technische Dokumentation

Abbildung Herr Hartmann von Fachübersetzungen Hartmann

Begriffsklärung "Technische Dokumentation" & die rechtliche Grundlage

Der Begriff ‚Technische Dokumentation‘ ist sehr komplex und gilt als Oberbegriff für alle Beschreibungen, die das Produkt erklären, es für den Anwender verwendbar machen und eine gefahrlose Verwendung möglich machen. Technische Dokumentation umfasst sämtliche technischen Unterlagen, die der Hersteller für eine Maschine oder Anlage mitliefert – mitliefern muss, denn die Erstellung und Lieferung Technischer Dokumentation für eine Maschine ist keine freiweillige Angelegenheit, sondern Pflicht, und dazu gibt es sogar einschlägige gesetzliche Grundlagen, wie z.B. das Produktsicherheitsgesetz (engl. „Product Safety Act“), das Produkthaftungsgesetz (engl. „Product Liability Act“) oder auch das BGB.

Übersetzung von Gebrauchs- und Wartungsanleitungen, Kataloge, Analysen...

Zentrale Komponente der Technischen Dokumentation ist die Gebrauchsanleitung, die gerade bei größeren technischen Produkten, wie Werkzeugmaschinen oder Robotern, auch als Betriebsanleitung, Betriebsanweisung oder Bedienungsanleitung bezeichnet wird.

Weiterhin gehören zur Technischen Dokumentation Wartungsanleitungen, Ersatzteilkataloge, Montageanleitungen oder Zubehörkataloge. Diese gehören zur so genannten externen Technischen Dokumentation. Daneben gibt es die interne Technische Dokumentation, wozu Risikobeurteilungen, Gefahrenanalysen, Konstruktionszeichnungen (z.B. CAD-Zeichnungen), elektrische Schaltpläne, Hydraulikpläne, Pneumatikpläne oder Konformitätserklärungen gehören – also konkret: Dokumente, die benötigt werden, um eine Maschine in Verkehr zu bringen.

... unter Berücksichtung spezieller Richtlinien

Dazu gibt es entsprechende technische Unterlagen, die bei Lieferung der Maschine beigelegt oder auf die zumindest verwiesen werden muss. Für elektrische Geräte und elektrische Betriebsmitel sind dies u.a. die Niederspannungsrichtlinie (engl.: Low Voltage Directive) oder die Richtlinie über elektromagnetische Verträglichkeit, abgekürzt EMV-Richtlinie (engl. EMC Directive).

Bei Medizinprodukten, für die wir ebenfalls technische Fachübersetzungen anbieten, sind dies u.a. die Medizinprodukte-Richtlinie (engl. die Medical Devices Directive), entsprechend derer wir u.a. eine Qualitätssicherungsvereinbarung für die Firma GETEMED ins Englische übersetzt haben, oder die Medizinprodukteverordnung, entsprechend der wir in der Vergangenheit zahlreiche Betriebsanleitungen und Handbücher sowie Gerätebeschreibungen für die Firma SIGMA Medizintechnik in Thum in die englische Sprache übersetzt haben.

Für technische Erzeugnisse, die für spezielle Anwendungen bestimmt sind, gilt z.B. die Druckgeräterichtlinie (engl.: Pressure Equipment Directive), die Richtlinie für einfache Druckbehälter (engl.: „Safety of Simple Pressure Vessels“) und andere Normen und Richtlinien.  

Technische Übersetzungen in EU-Amtssprachen

Ganz wichtig unter dem Aspekt der Übersetzung ist, dass die Technische Dokumentation, die in Begleitung einer Maschine oder Anlage in ein anderes EU-Land  geliefert wird, auch in eine der Amtssprachen der Europäischen Union übersetzt und in der Sprache des Verwenderlandes abgefasst sein muss. Grundlage hierfür ist die Maschinenrichtlinie und hier insbesondere der Pkt. 1.7.4, wo es heißt: „Jeder Maschine muss eine Betriebsanleitung in der oder den Amtssprachen der Gemeinschaft des Mitgliedstaats beiliegen, in dem die Maschine in Verkehr gebracht und/oder in Betrieb genommen wird. Die der Maschine beiliegende Betriebsanleitung muss eine „Originalbetriebsanleitung“ oder eine „Übersetzung der Originalbetriebsanleitung“ sein; im letzteren Fall ist der Übersetzung die Originalbetriebsanleitung beizufügen.“ Die Wartungsanleitung hingegen kann in einer für das Fachpersonal einzigen verstandenen Gemeinschaftssprache der EU abgefasst sein (siehe »Richtlinie 98/37/EG«, Anhang 9).

Zu den Gemeinschaftssprachen der EU gehören Dänisch, Deutsch, Finnisch, Französisch, Griechisch, Englisch, Italienisch, Niederländisch, Portugiesisch, Schwedisch, Spanisch, Norwegisch. All diese Sprachen sind auch Amtssprachen der EU (mit Ausnahme von Norwegisch), wobei diese aber 2004 noch um folgende Sprachen erweitert wurden: Estnisch, Lettisch, Litauisch, Maltesisch, Polnisch, Slowakisch, Slowenisch, Tschechisch und Ungarisch.

Stil, Wortwahl und bestimmte Formulierung unter Berücksichtigung von Normen und Konventionen

In vielen Unternehmen ist es gang und gäbe, dass gerade die Übersetzung der Technischen Dokumentation ins Englische von einem Mitarbeiter der Firma erledigt wird, der „ein bisschen Englisch“ kann oder schon mal in den USA gewesen ist. Das kann gut gehen, muss aber nicht; englischsprachige Technische Dokumentation zeichnet sich durch einen bestimmten Stil und eine bestimmte Wortwahl aus, die jemand, der sich nicht regelmäßig damit beschäftigt und technische Dokumente ins Englische übersetzt, in der Regel nicht kennt und durch die Tatsache, dass er nicht als Fachübersetzer oder technischer Übersetzer ausgebildet ist, gar nicht haben kann. So gibt es z.B. für die Übersetzung von Warnhinweisen in Betriebsanleitungen bestimmte Normen und Konventionen, die i.d.R. nur ein Fachübersetzer kennt. So würde wohl niemand, der sich nur hin und wieder daran versucht, eine Technische Dokumentation ins Englische zu übersetzen, darauf kommen, „Hinweis“ mit „Notice“ zu übersetzen… Es gibt aber bestimmte Formulierungen, die der englischsprachige Leser einer technischen Beschreibung regelrecht erwartet, und die kennt eben nur der Fachübersetzer, der regelmäßig technische Dokumentation ins Englische übersetzt.

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