Übersetzung von Scheidungsurteilen

Übersetzung von Scheidungsurteilen bzw. Scheidungsbeschlüssen
Landläufig hält sich immer noch der Begriff „Scheidungsurteil“, der bis zur Reform des Familienrechts galt; seit 2009 heißt es „Scheidungsbeschluss“; trotzdem habe ich hier als Unterpunkt bei „Juristische Übersetzungen“ den Begriff „Übersetzung von Scheidungsurteilen“ verwendet, da zum einen die meisten Ehescheidungen, zu denen eine juristische Fachübersetzung vom Kunden gewünscht wird, doch einige Jahre zurückliegen und so in den Bereich vor der Reform des Familienrechts fallen, und zum anderen hat sich bei den meisten Menschen, die in diesem Falle Privatkunden sind (im Gegensatz zu den Kunden aus der Industrie) der Begriff ‚Scheidungsurteil‘ manifestiert. Trotzdem ist es natürlich für den auf juristische Texte spezialisierten Fachübersetzer wichtig, solche Unterschiede zu kennen und insbesondere bei der Übersetzung z.B. eines amerikanischen „Divorce Decree“ (so ist die Originalbezeichnung von amerikanischen Scheidungsurteilen) ins Deutsche zu berücksichtigen.
Typische und besondere Formulierungen in Scheidungsurteilen
Da auch Scheidungsurteile oder Scheidungsbeschlüsse zu der Kategorie der juristischen Übersetzungen gehören, werden natürlich auch hier zum Teil die in Vertragstexten üblichen Formulierungen verwendet, wie z.B. „IN WITNESS WHEREOF, I have hereunto set my hand and affixed the seal“ (ZU URKUND DESSEN, habe ich diese Urkunde … eigenhändig unterschrieben und mit dem Siegel versehen“).
Zum anderen hat meine Erfahrung gezeigt, dass es hier oft etliche Abkürzungen zu recherchieren gilt, die nicht unbedingt zum Standardvokabular eines Fachübersetzers gehören; so habe ich in einem mir zur Übersetzung vorgelegten Scheidungsurteil die Abkürzung „s.s.“ gefunden. Hier habe ich lange gesucht, bis ich dann auf „social services“ gestoßen bin und das als „Abt. Soziales“ übersetzt habe.
In vielen Fällen hilft übrigens das Portal proz.com, die – wie sich dieses (nicht nur für Fachübersetzer bestimmte) Portal selbst nennt – „Online-Gemeinschaft und Arbeitsplatz für Sprachexperten“. Dort findet man oft entweder Vorschläge zur Übersetzung oder zumindest Hinweise, wie man z.B. schwierige juristische Begriffe übersetzen kann, oder man stellt eine Frage an das Forum in der Hoffnung, ein Fachübersetzer, der mit diesem Übersetzungsproblem schon einmal zu tun hatte, antwortet darauf.
Oftmals geht es in Scheidungsurteilen auch um den Versorgungsausgleich zwischen den Ehepartnern nach der Scheidung; in diesem Zusammenhang fand ich in einem US-amerikanischen Scheidungsurteil die Zahlen-Buchstaben-Kombination „401(K)“. Ja – wie geht der Fachübersetzer von juristischen Texten damit um, und wie übersetzt man diesen nur in US-amerikanischen juristischen Texten vorkommenden Begriffen kurz und knapp, sodass sich auch der deutsche Leser etwas darunter vorstellen kann? Nach einigen Recherchen habe ich mich dann für die Übersetzung „betriebliche Altersvorsorge“ entschieden und „401(K)“ noch in Klammern dahinter gesetzt.
Staatlich beeideter und öffentlich bestellter Übersetzer und Dolmetscher
Davon abgesehen, dass Scheidungsurteile oder – wie es jetzt korrekt heißt – Scheidungsbeschlüsse nur von einem staatlich beeideten und öffentlich bestellten Übersetzer übersetzt werden müssen, da nur so die Übersetzung von einer Behörde o.ä. anerkannt wird, wage ich zu behaupten, dass sich nur ein Fachübersetzer so viel Zeit für genaue Recherchen und somit die richtige Übersetzung von juristischen Fachbegriffen nimmt.
Ich bin seit 1991 staatlich beeideter und öffentlich bestellter Übersetzer und Dolmetscher für die russische und englische Sprache, somit befugt und in der Lage, Scheidungsurteile und andere juristische Texte korrekt zu übersetzen und zu beglaubigen, damit diese Übersetzungen dann bei Gerichten, Notaren und Behörden anerkannt werden.
Wenn Sie also einen Scheidungsbeschluss oder auch ein anderes juristisches Dokument zu übersetzen haben – rufen Sie mich an oder schicken Sie mir eine eMail mit einer Anfrage zur Übersetzung Ihres juristischen Dokuments. Diese Anfrage ist kostenlos und völlig unverbindlich, und selbstverständlich können Sie sich auf vertrauliche Behandlung Ihres Dokuments verlassen.
Wichtig ist, dass Sie mir bei Ihrer Anfrage kein Handyfoto des Dokuments schicken, sondern das Dokument bitte einscannen und als PDF verschicken.
Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Gerne sind wir telefonisch und per E-Mail für Sie da. Alternativ können Sie ganz bequem unser Kontaktformular nutzen. Wir erstellen Ihnen gerne ein unverbindliches Angebot.