Ich, Hans-Albrecht Hartmann, bin seit 1991 staatlich beeidigter und öffentlich bestellter Übersetzer für Russisch und Englisch. Somit bin ich berechtigt, Ihre amtlichen Dokumente / Urkunden zu übersetzen und zu beglaubigen.
Führungszeugnisse
Sie leben in Deutschland und möchten im Ausland arbeiten oder ihren Wohnsitz ins Ausland verlegen. Dann wird oft ein einfaches Führungszeugnis verlangt. Damit dies auch im Ausland anerkannt wird, muss dies durch einen beeidigten Übersetzer z.B. ins Englische übersetzt und beglaubigt werden. Das können Sie bei mir machen lassen.
Einen Überblick aller von mir angebotenen Übersetzungen mit Beglaubigung erhalten Sie hier:
Nein, das ist nicht notwendig. Beglaubigte Übersetzungen werden sowohl von den Behörden anerkannt, wenn sie vom Original angefertigt wurden als auch von einer Kopie. Der Unterschied bei Vorlage der Kopie eines Dokuments ist lediglich, dass in der Beglaubigungsformel steht: "Die Übersetzung wurde von einer Kopie angefertigt...".
Ihre zu beglaubigenden Dokumente können Sie mir per eMail zusenden. Eine Zusendung der Post ist in der Regel nicht notwendig. Bitte scannen Sie das zu übersetzende Dokument ein und speichern Sie es als PDF-Datei ab. Stellen Sie bitte sicher, dass das eingescannte Dokument gut lesbar und alles gut erkennbar ist. Handyfotos sind meistens unscharf und geben vor allem nicht alle Details wider. Es gibt auch die Möglichkeit, das zu beglaubigende Dokument mit einer Handy-App zu scannen. Bei der Übersetzung von Dokumenten mit Beglaubigung muss der beeidigte Übersetzer darauf achten, dass wirklich alles übersetzt wird und alles korrekt wiedergegeben wird. Das ist bei Dokumenten, die mit einem Handy o.dgl. abfotografiert worden sind, nicht immer der Fall. Gerade in Geburtsurkunden oder Diplomzeugnissen sind sehr viele Daten und Zahlen vorhanden, wie Geburtsdaten, Zensuren, Ortsangaben usw. Diese müssen absolut korrekt wiedergegeben werden. Dies ist nur möglich, wenn Sie uns eine deutlich lesbare Kopie Ihres Dokuments zusenden. Nur, wenn Sie nicht gewährleisten können, dass alle Angaben in Ihrem Dokument gut lesbar sind, können Sie mir Ihre Dokumente gern im Original zusenden. Die Adresse finden Sie hier.
Nur ein autorisierter Übersetzer weiß, wie ein amtliches Dokument korrekt zu übersetzen ist. Selbst, wenn Sie eine oder mehrere Fremdsprachen perfekt können, ist es immer noch ein Unterschied, ob jemand, der vielleicht zwei Sprachen perfekt beherrscht, ein amtliches Schriftstück übersetzt, oder ein qualifizierter, staatlich geprüfter und in die geltenden Regeln eingewiesener Übersetzer.
Als staatlich beeideter Übersetzer habe ich eine Hochschulausbildung als Übersetzer und Dolmetscher. Ich kenne die Regeln für die Anfertigung und Beglaubigung von Übersetzungen zwecks Vorlage bei Behörden genau. Selbst wenn Sie Ihr Dokument selbst übersetzen würden: Ich müsste diese Übersetzung ohnehin erst gründlich prüfen und ggf. korrigieren, und meine jahrzehntelange Erfahrung im Übersetzen hat gezeigt, dass die Korrektur einer Übersetzung in der Regel fast genauso aufwendig ist wie eine Neuübersetzung.
Fragen Sie daher die Übersetzung und Beglaubigung Ihres amtlichen Dokuments bei mir an!
Die Wiedergabe russischer Eigennamen, wie Шевченко, Семёнова, Нестерович, Лукьянов und anderen ins Deutsche unterliegt ganz genauen Regeln. Auch diese kennt nur der staatlich beeidete Übersetzer - für Russisch, was diese Beispiele angeht. Eigennamen in Geburtsurkunden, Zeugnissen und anderen offiziellen Dokumenten, die Eigennamen mit kyrillischen Buchstaben enthalten, müssen nach der entsprechenden ISO-Norm R9 wiedergegeben werden. Diese ist verbindlich und ich habe diese in meiner langjährigen Praxis als beeidigter Übersetzer für Russisch stets angewandt.
Ja, das ist durchaus möglich. Dann erscheinen die o.g. russischen Nachnamen zum Beispiel in dieser Form: Shevtchehko, Semonova, Nesterovich oder Lukyanov. In diesem Fall würden die Übersetzung Ihres russischen Namens in Ihrem Zeugnis, der Heiratsurkunde oder Geburtsurkunde Ihrer Kinder nicht mehr mit der Schreibweise Ihres Namens im Pass übereinstimmen. Das geht natürlich nicht und würde definitiv an irgendeiner Stelle zu Problemen führen. Daher handhabe ich es in der Regel so, dass ich Sie bitte, mir eine Kopie Ihres Reisepasses zuzusenden, damit ich die Schreibweise Ihres Namens in Ihrem russischsprachigen Zeugnis (zum Beispiel) mit der Schreibweise Ihres Namens in Ihrem Pass abgleichen kann. Ich mache dann eine entsprechende Fußnote in der Übersetzung, dass die Schreibweise Ihres Namens im Pass anders als im übersetzten Dokument ist, da sich diese nach der ISO-Norm R9 richtet.
Weitere Informationen zur Übersetzung von Dokumenten mit Beglaubigung finden Sie hier.
