FAQ

Fragen, die Sie schon immer einmal stellen wollten ...

Machen Sie auch Kleinaufträge?

Ja, generell lehnen wir keinen Auftrag ab. Bitte haben Sie aber dafür Verständnis, dass wir eine Mindestpauschale haben, die gern schon mal wesentlich höher ausfallen kann als der „normale Zeilenpreis“, da der Arbeitsaufwand für Klein- oder Kleinstaufträge - gemessen am Auftragsumfang - genauso groß oder, relativ gesehen, sogar noch größer ist als bei größeren Aufträgen.

Wir nehmen prinzipiell jeden Kunden und jeden Auftrag ernst und erledigen auch kleinere Aufträge mit derselben Sorgfalt und Exaktheit wie Großaufträge, unabhängig davon, ob der Kunde bei uns noch weitere Übersetzungen in Auftrag gibt. Zudem hat meine mittlerweile über 30-jährige Erfahrung als freiberuflicher Übersetzer gezeigt, dass aus einem Kunden mit einem Kleinauftrag auch mal ein Großkunde werden kann.

So kann ich mich erinnern, dass 1997 ein schüchterner junger Mann zu mir ins Büro kam, erzählte, dass er im Vertrieb einer Firma für Telekommunikationsanlagen in Hartmannsdorf bei Chemnitz arbeiten würde und einen Text in technisches Englisch zu übersetzen hätte - ob ich diesen Auftrag übernehmen könne. Es war nicht viel zu übersetzen. Natürlich nahm ich diesen Auftrag an, zumal ich damals gerade erst am Anfang mit meinem Übersetzungsbüro (damals noch unter dem Namen „Übersetzungsbüro HartmannChemnitz) stand.

Der Auftrag wurde zur Zufriedenheit des Kunden erledigt bzw. hörte ich erstmal nichts mehr von dem jungen Mann und der Firma, und es heißt ja immer: Das beste Lob des Kunden ist, wenn man nichts mehr von ihm hört (ja - das ist tatsächlich so: In der Regel bekommt man ja nur ein Feedback, wenn etwas mit der Übersetzung nicht in Ordnung ist; wenn aber alles stimmt, weiß man, dass man alles gut übersetzt hat.)

So war es wohl auch diesmal, denn nach einem Vierteljahr kam von diesem Kunden ein größerer Auftrag, und dann kamen immer weitere Übersetzungsaufträge - nicht nur in technisches Englisch oder aus dem Englischen ins Deutsche, sondern auch Aufträge zur Übersetzung in den Sprachen Französisch, Russisch, Polnisch, Spanisch und anderen Sprachen, und in den Jahren 1999 - 2018 kamen von diesem Kunden sehr viele große und sehr große Aufträge, und er war damals einer unserer größten Kunden und platzierte sehr viele Aufträge, vorwiegend in den Sprachen Englisch, Russisch, Portugiesisch, Serbisch, Kroatisch, Spanisch, Tschechisch, Finnisch, Norwegisch.

Das ist also das beste Beispiel, dass man jeden Kunden ernst nehmen sollte, denn man weiß nie, wie sich ein Kunde und das von ihm in Auftrag gegebene Übersetzungsvolumen einmal entwickeln kann.

Was halten Sie von Übersetzungen mit WhatsApp?

WhatsApp ist sicher ein gutes Hilfsmittel und kann in verschiedenen Übersetzungssituationen funktionieren. So ist mir zum Beispiel bekannt, dass die Autobahnpolizei sich WhatsApp bedient, um sich mit ausländischen Lkw-Fahrern zu verständigen, zum Beispiel, um das Fahrtenbuch einzusehen, zu Einzelheiten zum Unfallhergang zu erfragen, dem Fahrer klarzumachen, dass sein Lkw überladen ist usw. Dafür ist WhatsApp sicher gut geeignet, und es scheint, als brauche man dafür keinen ausgebildeten Dolmetscher. 100%ig verlässlich sind solche Tools aber nicht, und die mit Hilfe von WhatsApp produzierten "Übersetzungen" werden offiziell auch nicht anerkannt. Dafür braucht es in der Tat einen qualifizierten Dolmetscher, der zudem noch öffentlich bestellt und staatlich beeidet sein sollte. Aus meiner Sicht ist WhatsApp als Übersetzungshilfe in etwa vergleichbar mit den Assistenzsystemen beim Auto: Sie sind eine gute Unterstützung beim Fahren - 100 % Verlass ist aber nicht auf sie, und in jeder Bedienanleitung eines Autos wird auch darauf hingewiesen, dass es Assistenzsysteme sind - also Helfer, unterstützende Mittel -, sie ersetzen aber nicht den Menschen mit seiner Intelligenz und seinem Reaktionsvermögen, und wenn ein Unfall passiert, haftet der Mensch - also der Fahrer -, und nicht das Auto oder das darin verbaute Assistenzsystem. Und so ist es auch mit Fehlern, die bei Übersetzungen mit Hilfe von WhatsApp passieren - verantwortlich ist letztendlich immer der Mensch, der dann auch die Konsequenzen zu tragen hat. 

Und da war da noch dieser Iraker...., der aufgrund eines Übersetzungsfehler von WhatsApp eine Nacht auf einem Polizeirevier zwecks Klärung eines Sachverhalts verbringen musste, da aufgrund eines Übersetzungsfehlers von WhatsApp versehentlich eine Bombenwarnung ausgelöst wurde. So geschehen Anfang Mai 2024 in einem Zug, als besagter Iraker eine andere Passagierin fragen wollte, ob der Zug geteilt werden würde und der andere Teil des Zuges dann in eine andere Richtung weiterfahren würde. Durch die Übersetzung mit WhatsApp kam dann aber heraus: "Dieser Zug wird bald explodieren", worauf besagte Passagierin erstmal schnell auf der Toilette verschwand, um dort heimlich einen Notruf abzusetzen, um die Bundespolizei zu informieren. Folge dieses Übersetzungsfehlers: Der Zug wurde stillgelegt, die Strecke gesperrt, Sprengstoffspürhunde kamen zum Einsatz - das volle Programm also. Erst nach Vernehmung mehrerer Zeugen stellte sich das Ganze als ein Missverständnis heraus - da war der Iraker aber bereits im Polizeigewahrsam, wo er letztendlich insgesamt acht Stunden verbringen musste. 

Ja, dumm gelaufen - bestes Beispiel also dafür, dass sich solche Übersetzungstool, wie WhatsApp, eben auch mal irren können - und dies den Nutzer vor erhebliche Probleme stellen kann. 

Insofern sollte man also mit der Nutzung von google translate, WhatsApp, Deepl und anderen Hilfsmitteln zur Übersetzung äußerst vorsichtig und kritisch sein. 

Kann jeder als Übersetzer arbeiten?

Im Prinzip ja. Man sollte aber schon ein gewisses Interesse für Sprachen und idealerweise auch Sprachtalent mitbringen. Ich habe mich zum Beispiel schon in meiner Kindheit für Sprachen interessiert, was sicher zum einen damit zusammenhängt, dass meine Eltern beide Lehrer waren, die mit Sprache(n) zu tun hatten und mich insbesondere mein Vater schon in frühen Kindheitsjahren an Fremdsprachen herangeführt hat (mein Vater war Deutsch- und Russischlehrer; zudem war er in französischer Kriegsgefangenschaft und konnte daher sehr gut Französisch; meine Mutter war Englisch-/Russischlehrerin). Ob das nun - aus heutiger Sicht - kindgerecht ist, sei dahingestellt, aber es war so, und so konnte ich bereits im Kindergartenalter russische, englische, lateinische und französische Wörter. Bereits mit Beginn der Klassenstufe 3 hatte ich dann die Möglichkeit, die russische Sprache zu erlernen, was mir großen Spaß machte, und in der 7. Klasse kam dann noch Englisch hinzu. Insofern war für mich eigentlich schon relativ früh klar, dass ich später einmal einen Beruf ergreifen würde, in dem ich etwas mit Sprachen zu tun hätte.

Jeder, der einmal Übersetzer oder Dolmetscher werden oder generell einen Beruf ausüben möchte, der etwas mit Sprachen zu tun hat, sollte also zunächst prüfen, ob er eher der mathematisch-naturwissenschaftliche Typ ist oder sich mehr zu Sprachen hingezogen fühlt. Ich hatte in der Schule in Mathematik zum Beispiel immer so meine Schwierigkeiten, und teilweise muss ich auch heute noch selbst bei einfachen Berechnungen erstmal längere Zeit überlegen, während das Vokabellernen in der Schule oder dann auch später beim Studium und im Beruf als Dolmetscher (vor jedem Dolmetscheinsatz muss man sich ja gut vorbereiten und für den spezifischen Einsatz vor Ort beim Kunden die entsprechenden Fachvokabeln lernen) immer so ablief, dass ich mir die Vokabeln selbst einmal laut vorgelesen habe - und danach konnte ich sie. Wenn das bei jemandem, der über die Berufswahl nachdenkt, genauso sein sollte, kann man auf jeden Fall den Beruf des Dolmetschers oder Übersetzers in Betracht ziehen.

Machen Sie auch Übersetzungsaufträge für Privatpersonen?

Ja, wir arbeiten auch für Privatpersonen. Die Art der von Privatpersonen platzierten Übersetzungsaufträge unterscheidet sich allerdings in der Regel wesentlich von der von Kunden aus der Industrie: Während unsere Kunden aus der Industrie, die ihren Sitz an Standorten des Werkzeugmaschinenbaus, der Automobilindustrie, Windkraftbranche, Solarenergie, Messtechnik in Chemnitz, Dresden, Dessau, Döbeln, Nürnberg, Hamburg, Rostock oder anderswo in ganz Deutschland haben und vorwiegend Bedienanleitungen, Programmieranleitungen, Wartungshandbücher, Softwarebeschreibungen und dergleichen zur Übersetzung anfragen, kommen Kunden, die sich mit einem privaten Übersetzungsauftrag an uns wenden, in erster Linie aus der näheren Umgebung, d.h. aus Leipzig oder dem näheren Umland, wie Markranstädt, Markkleeberg, Borna, Espenhain oder auch aus Wurzen und Riesa, und fragen vorwiegend die Übersetzung von Geburtsurkunden, Eheurkunden (die umgangssprachlich oft als „Heiratsurkunden“ bezeichnet werden, wobei die korrekte Bezeichnung tatsächlich „Eheurkunde“ ist), Zeugnissen jeglicher Art (z.B. Schulzeugnisse, Bachelor-Zeugnisse, Diplomzeugnisse u.a.), Scheidungsurteilen sowie Dokumenten und Urkunden anderer Art an, die zudem auch durch einen staatlich beeidigten (bzw. beeideter) und öffentlich bestellten Übersetzer beglaubigt („gestempelt“) werden müssen, was bei Übersetzungen für Kunden aus der Industrie in der Regel (außer bei der beglaubigten Übersetzung von Handelsregisterauszügen oder manchmal auch bei Vertragsübersetzungen oder der Übersetzung von Apostillen in Zusammenhang mit Firmengründungen) in der Regel nicht notwendig ist.

Ich selbst bin übrigens staatlich beeideter und öffentlich bestellter Übersetzer und Dolmetscher für die russische und englische Sprache, was mich dazu berechtigt, zum Beispiel von mir aus oder ins Russische oder aus dem / ins Englische übersetzte Geburtsurkunden, Führerscheine oder Scheidungsurteile zu stempeln, sodass sie bei Ämtern, Notariaten oder anderen amtlichen Stellen oder Behörden anerkannt werden.

Was macht Ihnen mehr Spaß - die Übersetzung von Urkunden und Dokumenten für Privatpersonen oder die Übersetzung von Bedienungsanleitungen für Firmenkunden?

Das kann man gar nicht so genau sagen, denn es hat beides seinen Reiz. Rechtsübersetzungen, also die sprachlich und juristisch korrekte Übersetzung von Dokumenten bzw. Urkunden, wie Führungszeugnissen, Geburtsurkunden, Eheurkunden oder Scheidungsurteilen für Privatkunden, und technische Übersetzungen von Bedienanleitungen, Wartungsanleitungen, Softwarebeschreibungen usw. für Kunden aus Industrie und Wirtschaft unterscheiden sich ja prinzipiell sehr stark voneinander. Ein Aspekt, der mir dabei spontan ins Auge fällt, ist die unterschiedliche Art des Kundenkontaktes: Während man zu Kunden in der Industrie so gut wie gar keinen direkten oder gar persönlichen Kontakt hat (es gab einige Ausnahmen in meiner Zeit als Übersetzungsbüro Hartmann in Chemnitz, wo Kunden zu mir ins Büro gekommen sind, um sich einen Eindruck von mir und meiner Arbeitsweise zu verschaffen) und man zwar oft jahrelang per Telefon oder meist auch nur per eMail kommuniziert, ohne zu wissen, wer sich hinter dem Auftraggeber für die Übersetzung zum Beispiel einer Bedienungsanleitung in technisches Englisch verbirgt, bekommt man im Zusammenhang mit der Erledigung von Übersetzungen für Privatpersonen oft ganze Geschichten und persönliche Schicksale mit: So kann ich mich an einen Privatkunden aus meiner Anfangszeit als Übersetzer erinnern, als ich noch kein Übersetzungsbüro hatte, sondern noch als freiberuflicher Einzelübersetzer zu Hause arbeitete, der zunächst die Geburtsurkunde seiner Frau und die Eheurkunde aus dem Ungarischen ins Deutsche mit Beglaubigung übersetzen ließ, einige Zeit später die Geburtsurkunden seiner Kinder, und später - da er sich an mich erinnerte und offenbar mit den Übersetzungen zufrieden war - die Sterbeurkunde seiner Frau bei mir übersetzen ließ. Ja, traurig, aber es sind so mitunter eben auch menschliche Schicksale, an denen man auf diese Weise als Übersetzer Anteil nehmen kann, wenn man durch Urkundenübersetzungen jemanden quasi durch mehrere Lebensabschnitte begleitet.

Oder da war noch - ebenfalls in meiner Zeit des Übersetzungsbüros Hartmann in Chemnitz - diese Kundin, die ebenfalls zunächst ihre Eheurkunde und die Geburtsurkunde ihrer Tochter mit Beglaubigung übersetzen ließ, und einige Jahre später machte ihre Tochter sogar ein Praktikum bei mir im Übersetzungsbüro.

Das sind interessante Geschichten und Erfahrungen, die man nicht missen möchte und wo man sich sagt, dass auch Übersetzungen für Privatkunden interessant sind und ihren Reiz haben.

Technische Übersetzungen von Handbüchern, die vorwiegend in technisches Englisch zu übersetzen sind, aber auch in andere Sprachen, wie Russisch, Niederländisch, Tschechisch oder Französisch, haben wiederum insofern ihren Reiz, als dass man quasi durch seinen Beruf ständig gezwungen ist sich weiterzubilden: Da verlangt ein Kunde die fachlich korrekte Übersetzung eines Handbuchs über Hochspannungsprüfanlagen, ein anderer möchte eine Technische Spezifikation für eine Windenergieanlage übersetzt haben und ein dritter gibt die Übersetzung einer Technischen Dokumentation für einen Bremswiderstand aus dem Bereich der Hochspannungstechnik in Auftrag. Wenngleich all diese Kunden natürlich eine fachlich korrekte Übersetzung von mir bzw. meinem Übersetzungsbüro erwarten können, ist sicher niemand so vermessen zu behaupten, er sei Experte auf all diesen technischen Fachgebieten; insofern muss man sich intensiv mit der Materie auseinandersetzen, technische Texte zu den jeweiligen Fachgebieten lesen, sich die korrekten Fachbegriffe raussuchen und nach Möglichkeit nach originalsprachlichen Fachtexten in dem entsprechenden Fachgebiet suchen, um dem Kunden eine korrekte technische Übersetzung zu liefern. Das ist mindestens genauso reizvoll, interessant und herausfordernd wie die Übersetzung von Dokumenten und Urkunden für Privatpersonen.

Was kostet eine Übersetzung?

Im Gegensatz zu Architekten oder Rechtsanwälten haben Dolmetscher und Übersetzer keine eigene Honorarordnung. Ich könnte sagen: „noch immer keine“ Honorarordnung, denn ich kann mich erinnern, dass wir - also die damals anwesenden Dolmetscher und Übersetzer in ihrer Eigenschaft als Mitglieder des damaligen Berufsverbandes des Verbandes der Sprachmittler (VdS) - bereits 1986 die Notwendigkeit der Einführung einer Honorarordnung diskutiert haben. Das ist mittlerweile fast 40 Jahre her, und seitdem ist immer wieder die Forderung bzw. Frage nach Einführung einer einheitlichen Honorarordnung für Übersetzer und Dolmetscher aufgekommen. Trotzdem gibt es bis heute keine offiziell oder gar amtlich festgelegten Sätze für die Berechnung der Preise für Übersetzungsleistungen oder den Zeitaufwand beim Dolmetschen.

Mit anderen Worten: Jeder Übersetzer legt sein Honorar selbst fest, und das kann von Übersetzer zu Übersetzer, von 

Sprache zu Sprache und auch von Kunde zu Kunde oder Art des zu übersetzenden Textes stark unterschiedlich sein. So liest man - wenn man bei Google „Honorarordnung Übersetzer“ eingibt - gleich ganz oben an erster Stelle: „Deutschland: Der Übersetzer erhält ein Mindesthonorar von 1,55 € bis 2,05 € pro Zeile je nach Schwierigkeitsgrad und Art der angebotenen Aufmachung des Textes. In jedem Fall gelten 1,55 € für bearbeitbare Texte und 1,75 € für nicht bearbeitbare Texte.“ Allein hier geht die Spanne des für Übersetzungen veranschlagten Preises schon um 50 Cent pro Normzeile (in der Regel versteht man unter einer Normzeile eine Zeile gedruckten Textes mit 55 Anschlägen) auseinander.

Dabei ist es unerheblich, ob zum Beispiel der Kunde in der Industrie oder der Privatkunde selbst das Gefühl hat, eine Sprache sei selten oder den Namen der Sprache vielleicht noch nie gehört hat oder meint, sie sei weit verbreitet: Es gibt tatsächlich amtliche Listen seltener Sprachen bzw. auch Verzeichnisse von Übersetzern und Dolmetschern für seltene Sprachen, und - man sollte es kaum glauben - auch Bulgarisch gehört zu den seltenen Sprachen. Den Laien mag dies wundern, aber wenn man als Übersetzungsbüro eine Anfrage erhält, eine Übersetzung ins Bulgarische zu liefern, die dann natürlich auch fachlich korrekt sein soll, merkt man erstmal, wie schwierig es ist, einen guten Fachübersetzer für Bulgarisch zu finden.

Weiterhin kann der Preis für eine Übersetzung davon abhängen, wie schnell der Kunde seine Übersetzung haben will. Mein Übersetzungsbüro richtet sich vorrangig nach den Wünschen des Kunden, und der Kunde bekommt von uns die Übersetzung so schnell wie möglich bzw. so schnell wie er sie braucht, ohne dass irgendwelche Zuschläge erhoben oder Extrakosten berechnet werden.

Neben den regulären Kosten für die Übersetzung an sich können zum Honorar auch noch Kosten für die Formatierung bzw. Layoutgestaltung hinzukommen. Was versteht man darunter?

Normalerweise erhalten wir vom Kunden eine bearbeitbare Datei bzw. - wie der korrekte Fachausdruck auch heißt: einen editierbaren Text, d.h. in der Regel eine WORD-Datei. Dann ist keine - zumindest keine aufpreispflichtige - Nachbearbeitung erforderlich.

Trotzdem erhält der Kunde natürlich eine nach seinen Wünschen bzw. dem Original entsprechend formatierte und layoutierte Datei zurück, die optisch ansprechend ist und auch alle in der Ausgangsdatei enthaltenen Bilder, Tabellen usw. enthält. In vielen Fällen kann uns der Kunde allerdings nur einen Scan eines Textes liefern, ein Foto oder eine PDF. Das kann verschiedene Gründe haben: In der Regel gibt es bei diesen Texten keine Original-WORD-Datei bzw. keine Datei in einem bearbeitbaren Format. Wir hatten zum Beispiel über über ca. 25 Jahre einen Kunden, dessen Firma ältere Werkzeugmaschinen, die noch mit einer CNC-Steuerung aus sowjetischer Produktion ausgerüstet waren, umgerüstet, modernisiert und mit modernen CNC-Steuerung deutscher Produktion, vorwiegend von SIEMENS (SINUMERIK 810, SINUMERIK 805, SINUMERIK 840 C, D, D sl) oder HEIDENHAIN, nachgerüstet und weiterverkauft hat. Für die technischen Spezifikationen in russischer Sprache aus der damaligen Zeit gab und gibt es natürlich keine WORD-Dateien. So mussten wir den Text nach Übersetzung aus dem Russischen teilweise sehr aufwändig nachformatieren und das ursprüngliche Layout herstellen. Da dies ein sehr guter Kunde war, der auch immer sehr zufrieden mit unseren Übersetzungen war und sehr viele Aufträge dieser Art zur Übersetzung hatte, haben wir diese Arbeit umsonst gemacht, d.h. inklusive des Honorars für die Übersetzung.

Ebenfalls nur als PDF und nicht als editierbare Datei werden uns technische Dokumente von Normungsorganisationen, technischen Verbänden oder Vereinigungen, Prüforganisationen, Prüfstellen (z.B. TÜV), Akkreditierungs- oder Zertifizierungsstellen etc. zur Übersetzung vorgelegt (technische Standards, Spezifikationen, technische Normen). So hatte ich 2016 einen Kunden, der eine Technische Spezifikation für Roboter und Robotikgeräte - kollaborierende Roboter (englischer Titel des englischen Originaltextes: „Robots and robotic devices - Collaborative robots“) aus dem Englischen ins Deutsche - natürlich unter Verwendung der korrekten technischen Fachausdrücke - zu übersetzen hatte; auch dieser Text lag nicht als editierbare Datei, sondern als PDF vor. Die erforderliche Wandlung aus PDF in ein bearbeitbares Format zur Übersetzung, die Nachformatierung und Layoutierung habe ich dem Kunden aufgrund der Größe des Auftrages und in Erwartung weiterer Übersetzungsaufträge nicht in Rechnung gestellt.

Fast ausschließlich als PDF oder manchmal auch als Foto kommen zu uns Urkunden aller Art, wie Geburtsurkunden, Eheurkunden, und andere amtlichen Dokumente, wie Zeugnisse aller Art, Scheidungsurkunden bzw. Scheidungsurteile, Führerscheine, Apostillen usw. zur Übersetzung. Hier ist der Aufwand der Nachbearbeitung teilweise erheblich. Sie als Kunde können diese Kosten gering halten, indem Sie uns ein sauber eingescanntes Exemplar Ihrer Urkunde, Ihres Zeugnisses o.dgl. senden (Kontaktformular mit Sendungsoption Datei). Da dem Gesetzgeber der mit Dokumentenübersetzungen verbundene Aufwand bekannt ist, gibt es für die Übersetzung von amtlichen Schriftstücken ein spezielles Gesetz, das die Preise für die Übersetzung von Urkunden bzw. amtlichen Dokumenten eindeutig regelt: Es trägt die kurze und prägnante Bezeichnung „Gesetz über die Vergütung von Sachverständigen, Dolmetschern, Dolmetscherinnen, Übersetzerinnen und Übersetzern sowie die Entschädigung von ehrenamtlichen Richterinnen, ehrenamtlichen Richtern, Zeuginnen, Zeugen und Dritten“, kurz: JVEG. Die darin festgelegten Preise berücksichtigen nicht nur die besonders korrekte Übersetzung eines urkundlichen Textes aus der jeweiligen Fremdsprache mit Beglaubigung, sondern auch die damit verbundenen Formatierungs- und Layoutierungsarbeiten, denn die übersetzte und dann vom beeidigten Übersetzer gestempelte Urkunde muss im Wesentlichen von der Formatierung und Layoutierung der Originalurkunde entsprechen. Im offiziellen Wortlaut liest sich das etwa so: „Druckanordnung und Schriftbild sollten aus Gründen der Nachvollziehbarkeit möglichst genau nachempfunden werden. [...] Bei mehrseitigen Urkunden mit nicht fortlaufendem Text (z. B. Studienbücher, Seefahrtbücher usw.) sind an den entsprechenden Stellen die Seitenzahlen des Ausgangstextes stets anzugeben.“

Auch ich richte mich nach dieser Vorgabe für die Urkundenübersetzungen. Hier sehen Sie ein paar Beispiele von Urkundenübersetzungen, die ich als staatlich beeideter und öffentlich bestellter Übersetzer für die russische und englische Sprache angefertigt habe.

Machen Sie auch was umsonst?

Prinzipiell erfordert jede - auch die kleinste - Übersetzung Arbeit, der Übersetzer muss sich auch bei Kleinaufträgen mit dem Text, der zu übersetzen ist, beschäftigen, er muss ihn verstehen, um ihn korrekt übersetzen zu können, muss auch wissen, für wen der Text ist, und insofern hat jede Übersetzung prinzipiell ihren Preis und kostet den Kunden zumindest eine von jedem Übersetzer bzw. Übersetzungsbüro verlangte Mindestpauschale. Aber: Wenn ein Kunde aus der Industrie, der jahrelang bereits mehrere Betriebsanleitungen oder Handbücher in unserem Übersetzungsbüro in Auftrag gegeben hat, irgendwann mal zwischendurch 2 - 3 Sätze in einer anderen Sprache braucht - sei es Englisch oder Russisch, was ich schnell selbst machen kann, oder Französisch, Spanisch oder Niederländisch, was meine freiberuflichen Mitarbeiter ebenfalls schnell und unkompliziert übersetzen -, dann sind wir die letzten, die für solche kleinen Übersetzungsaufträge etwas berechnen, und so etwas machen wir bei Großkunden gern kostenlos.

Kann ich auch mal am Telefon nach einem Wort fragen oder einen Satz übersetzt haben?

Nein, das geht leider nicht. Für eine korrekte und professionelle Übersetzung brauchen wir immer den Kontext. Wörter stehen ja in der Regel nie für sich allein, viele Wörter haben oft mehrere Bedeutungen, die - abhängig vom umgebenden Text, dem Kontext - komplett anders sein können (simples Beispiel: Mutter - zum einen die Mutter im biologischen oder gesellschaftlichen Sinne, z.B. Mutter eines Kindes, und zum anderen die Mutter im mechanischen Sinne, als Bauteil, i.S.v. Schraubenmutter).

Wann entstehen für mich Kosten?

Wenn Sie uns per Telefon, E-Mail oder das Anfrageformular (Link) eine Anfrage für eine Übersetzung oder einen Dolmetscheinsatz stellen, ist dies in der Regel kostenlos. Auch Fragen zu Modalitäten der Kalkulation von Übersetzungs- oder Dolmetschleistungen beantworten wir gern kostenlos, damit Sie sich vor Auftragserteilung ggf. umfassend informieren und ein Bild von unserem Leistungsangebot machen können. Preisauskünfte am Telefon erteilen wir nicht; das ist zum einen für Sie als Kunden besser: So haben Sie mehr Sicherheit und können die Kosten für die Übersetzung besser kalkulieren und ggf. zur finanziellen Planung in Ihren Gesamthaushalt einordnen. Für uns als Übersetzungsbüro ist es insofern besser, vorab einen verbindlichen Preis für die Übersetzung oder den Dolmetscheinsatz zu nennen, um nach Fertigstellung des Auftrages und Rechnungsstellung eventuelle Unstimmigkeiten zu vermeiden. Bei einem schriftlichen Preisangebot (Link zu Kontaktformular mit Angebotsanfrage) hat - frei nach Goethe - jeder etwas schwarz auf weiß auf der Hand, was man - wie man so schön sagt - getrost nach Hause tragen kann.

Eingangs erwähnte ich, dass die Erstellung eines Angebots in der Regel kostenlos sei. Es gibt also auch Ausnahmen? Ja, die gibt es. Es gab in der Vergangenheit Kunden - und solche wird es sicher auch immer wieder geben -, die ein Angebot für eine Übersetzung angefordert haben, das mehrere Tage Arbeit in Anspruch genommen hat. So gab es vor sechs Jahren mal einen Kunden, der uns 16 Excel-Dateien geschickt hat, in denen in jeder Datei jeweils einige wenige Begriffe markiert waren und welche zudem auch noch in 11 verschiedene Sprachen übersetzt werden sollten. Dieses Angebot war wirklich sehr aufwändig. - Da ich bei allen Kunden - egal, ob es tatsächlich zum Auftrag kommt oder nur eine Anfrage ist, die nicht zum Auftrag führt - auf exakte Datensicherung Wert lege und Anfragen oder Aufträge der letzten 20 Jahre gespeichert werden (was für Sie als Kunden übrigens den Vorteil hat, dass Sie auch ggf. Übersetzungen, die Sie vor mehreren Jahren in Auftrag gegeben haben und aus irgendeinem Grund verloren haben, nochmals kostenlos anfordern können), habe ich festgestellt, dass von besagtem Kunden in den Jahren 2005 - 2018 jedes Jahr regelmäßig einmal pro Jahr derartige Anfragen gestellt wurden, von denen zwar einige Kleinstaufträge, bei denen nur wenige Sätze oder Wörter zu übersetzen waren, Auftrag wurden, die meisten Anfragen aber im Sande verliefen und kein Auftrag wurden. - So war es auch bei dieser Anfrage, für die das Angebot sehr zeitaufwändig war, und nach kann zwei Wochen meldete sich die Kundin wieder bei mir und teilte mir mit, dass es sich bloß um ein Vergleichsangebot handeln würde und es zur Zeit keinen echten Bedarf an Übersetzungsleistungen geben würde.

Vergleichsangebote einzuholen ist natürlich durchaus legitim und gängige Praxis, und insbesondere, wenn Sie als Kunde oder potenzieller Kunde eventuell auch noch keine Erfahrung mit Übersetzungsaufträgen, Preisen für Übersetzungen und keine genauen Preisvorstellungen haben und auch erstmal nur ein Gefühl dafür bekommen wollen, was eine Übersetzung kostet, sind solche Anfragen gern gesehen und haben durchaus ihre Berechtigung. Wenn wir allerdings merken, dass ein Kunde jedes Jahr eine Anfrage stellt und dann vielleicht auch noch für eine Übersetzung in mehrere Sprachen, die zudem sehr viel Arbeit erfordert, und dann nichts mehr von sich hören lässt oder nach Erhalt des Angebots lapidar antwortet, es wäre nur eine Anfrage für ein Vergleichsangebot gewesen oder generell nur mal eine Anfrage und er würde sich wieder melden oder auch nicht - dann werden wir diesem Kunden irgendwann kein Preisangebot mehr machen, da wir unsere Arbeitskraft lieber in echte Übersetzungsprojekte stecken.

Wann brauche ich eine beglaubigte Übersetzung?

Angenommen, Sie leben erst seit einiger Zeit in Deutschland und wollen hier ganz normal leben wie jeder andere Bürger auch - wohnen, Auto fahren, vielleicht heiraten, sich eventuell für ein Studium oder eine andere Form der Weiterbildung bewerben - dann müssen die Dokumente aus Ihrer ursprünglichen Heimat, wie Führerschein, Geburtsurkunde, Schulzeugnis, Diplomzeugnis, Bachelor-Zeugnis nicht nur in die deutsche Sprache übersetzt, sondern auch durch einen staatlich beeideten und öffentlich bestellten Übersetzer beglaubigt werden. Das können Sie bei Hartmann Fachübersetzungen (vormals Übersetzungsbüro Hartmann) gern tun; zum einen bin ich selbst Übersetzer mit Berechtigung zur Beeidigung von Urkundenübersetzungen aus bzw. in die englische und russische Sprache, und zum anderen bin ich ja nicht nur Einzelübersetzer, sondern leite ein Übersetzungsbüro, in dem viele freiberufliche Übersetzer zur Verfügung stehen, die für viele andere der von »Hartmann Fachübersetzungen« angebotenen Sprachen staatlich beeidet und öffentlich bestellt sind und somit Ihr Zeugnis, Scheidungsurteil, Heiratsurkunde oder was auch immer mit einem Beglaubigungsstempel versehen können. Dazu allerdings ein Hinweis: Es werden ausschließlich Urkunden beglaubigt und gestempelt

die ich bzw. meine Mitarbeiter selbst übersetzt haben. Es erreichen uns oft Anfragen in der Form: „Ich habe meine russische Geburtsurkunde und mein Arbeitszeugnis schon mal selber übersetzt und möchte die Übersetzung bloß noch beglaubigt haben.“ Das geht nicht! Zum einen ist die Prüfung und ggf. Korrektur einer vorhandenen und nicht durch einen ausgebildeten und autorisierten Übersetzer angefertigte Übersetzung oft aufwändiger als eine Neuübersetzung, und selbst dann besteht immer die Gefahr, eventuell vorhandene Fehler zu übersehen. Zum anderen unterstelle ich mal, dass jemand, der nicht regelmäßig übersetzt und nicht speziell dafür ausgebildet und darin geschult und unterwiesen ist, Urkunden bzw. amtliche Dokumente korrekt zu übersetzen, gar nicht weiß, was bei Urkundenübersetzungen alles zu beachten ist. Insofern ist es also immer besser, sich von vornherein an einen professionellen Übersetzer bzw. ein professionell arbeitendes Übersetzungsbüro zu wenden (Angebotsanfrageformular), das Ihre Anfrage zur Übersetzung eines zu beglaubigenden Dokuments schnell, kompetent und mit der erforderlichen Sorgfalt bearbeitet.