Patentübersetzungen

Patentübersetzungen gehören streng genommen von ihrer Eingruppierung her weder zu den rein technischen Übersetzungen oder juristischen Übersetzungen, sondern sie nehmen gewissermaßen eine Zwischen- bzw. Sonderstellung ein und zwar gehören sie zu den technisch-juristischen Übersetzungen. Dies ist auch ganz klar nachvollziehbar - enthalten sie doch zum einen sehr viele Elemente aus technischen Texten, also technische Beschreibungen, Angaben zu technischen Details, und zum anderen werden in allen Schriftstücken, die zusammen mit Patentanmeldungen verfasst, eingereicht und ggf. übersetzt werden, juristische Fachbegriffe verwendet, die auch nur so und in dieser Form im Patentwesen verwendet werden und die der Übersetzer von Patenten kennen, verstehen und richtig übersetzen muss.

Jedes Patent besteht ja nicht nur aus den Patentansprüchen (engl. „claims“), sondern auch aus (dem wesentlich größeren Teil) der Patentbeschreibung, d.h. der technischen Beschreibung des zur Patentanmeldung eingereichten Objektes in allen Einzelheiten. Es handelt sich also um eine Beschreibung des technischen Gebiets, in der Patentbeschreibung wird der Stand der Technik und das Problem dargestellt, es wird dargestellt, wie das Problem durch die vorgestellte Erfindung gelöst wird, welche Vorteile die Erfindung hat und in welchen Ausführungsformen diese vorkommen kann. Hier sind also das Wissen und die Expertise des technischen Übersetzers gefragt.

Zudem kommen im Zusammenhang mit Patenten aber auch zahlreiche juristische Fachbegriffe vor, die der Übersetzer von Patenten kennen und richtig verwenden muss und die für den Laien teilweise sehr allgemeinsprachlich klingen und in anderen Kontexten und einer anderen Umgebung eine andere Bedeutung haben können, im Zusammenhang mit Patenten aber eine spezifische Bedeutung haben und entsprechend korrekt übersetzt werden müssen, wie z.B. Schutzbereich, Anmeldedatum, Priorität, Prioritätsdatum, Veröffentlichungsdatum, Bezugszeichenliste, Gebrauchsmuster u.a. Hinzu kommt - und auch das sollte und kann auch nur der professionelle Fachübersetzer wissen, der solide Kenntnisse im Patentwesen und einen großen Erfahrungsschatz in der Übersetzung von Patenten hat, den man sich nur über mehrere Jahre durch viele Patentübersetzungen und im Austausch mit Patentanwälten erwerben kann - dass im Patentwesen und insbesondere in Patentbeschreibungen bestimmte Begriffe anders verwendet werden, als man sie für gewöhnlich aus der Allgemeinsprache kennt. Ganz spontan fällt mir da das Wort „Figur“ ein. Das, was man normalerweise als Bilder, Abbildungen, Darstellungen etc. kennt, bezeichnet man im Patentwesen als „Figuren“. So etwas sollte man also wissen, wenn man zum Beispiel ein Patent  aus einer Fremdsprache ins Deutsche übersetzt.

Entsprechend den Hinweisen und Richtlinien des Deutschen Marken- und Patentamtes können Patentanmeldungen auch in einer anderen Sprache als Deutsch abgefasst sein. Allerdings ist dann eine deutsche Übersetzung innerhalb einer bestimmten, im Patentgesetz festgelegten Frist nach Einreichung der Patentanmeldung nachzureichen.

Fragen Sie jetzt eine Übersetzung einer Patentbeschreibung und weiterer im Zusammenhang mit einer Patentanmeldung stehenden Dokumente an!