Patentübersetzungen gehören von ihrer Eingruppierung her weder zu den rein technischen Übersetzungen noch zu den juristischen Fachübersetzungen, sondern nehmen eine Zwischen- bzw. Sonderstellung ein und gehören zu den technisch-juristischen Übersetzungen. Dies ist insofern klar nachvollziehbar, da sie zum einen sehr viele Elemente aus technischen Texten enthalten, also technische Beschreibungen und Angaben zu technischen Details, und zum anderen werden in allen Schriftstücken, die zusammen mit Patentanmeldungen verfasst, eingereicht und ggf. übersetzt werden, juristische Fachbegriffe verwendet, die auch nur so und in dieser Form im Patentwesen verwendet werden und die der Übersetzer von Patenten kennen, verstehen und richtig übersetzen muss.
Patentübersetzungen ins Englische spielen eine zentrale Rolle, um innovative Ideen und Erfindungen auf internationaler Ebene zu schützen. Der englische Sprachraum ist besonders bedeutend, da viele Patentanmeldungen in Ländern wie den USA, Großbritannien, Kanada oder Australien eingereicht werden. Um sicherzustellen, dass Ihre Patentanmeldung rechtlich und sprachlich einwandfrei ist, sollten Sie auf professionelle Patentübersetzungen setzen.
Ein Patent ist ein rechtliches Dokument, das detaillierte technische und rechtliche Informationen enthält. Fehlerhafte oder unpräzise Übersetzungen können schwerwiegende Folgen haben, wie:
Eine Patentübersetzung ins Englische erfordert ein hohes Maß an Präzision und Fachwissen. Übersetzer sollten nicht nur über exzellente Sprachkenntnisse, sondern auch über technisches Know-how in den relevanten Fachgebieten verfügen, wie z. B.:
Außerdem müssen sie mit den formalen Anforderungen der Zielbehörde, wie dem USPTO (United States Patent and Trademark Office) oder dem EPO (Europäisches Patentamt), vertraut sein.
Mit einem erfahrenen Dienstleister für Patentübersetzungen profitieren Sie von:
Achten Sie bei der Auswahl eines Übersetzungsdienstes für Patente auf folgende Kriterien:
Eine professionelle Übersetzung Ihrer Patente ins Englische ist der Schlüssel zu einem erfolgreichen internationalen Markteintritt. Verlassen Sie sich auf Experten, um sicherzustellen, dass Ihre Innovationen optimal geschützt sind. Investieren Sie in Qualität und Präzision – denn bei Patenten gibt es keinen Raum für Fehler.
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Jedes Patent besteht ja nicht nur aus den Patentansprüchen (engl. „claims“), sondern auch aus (dem wesentlich größeren Teil) der Patentbeschreibung, d.h. der technischen Beschreibung des zur Patentanmeldung eingereichten Objektes in allen Einzelheiten. Es handelt sich also um eine Beschreibung des technischen Gebiets, in der Patentbeschreibung wird der Stand der Technik und das Problem dargestellt, es wird dargestellt, wie das Problem durch die vorgestellte Erfindung gelöst wird, welche Vorteile die Erfindung hat und in welchen Ausführungsformen diese vorkommen kann. Hier sind also das Wissen und die Expertise des technischen Übersetzers gefragt.
Zudem kommen im Zusammenhang mit Patenten aber auch zahlreiche juristische Fachbegriffe vor, die der Übersetzer von Patenten kennen und richtig verwenden muss und die für den Laien teilweise sehr allgemeinsprachlich klingen und in anderen Kontexten und einer anderen Umgebung eine andere Bedeutung haben können, im Zusammenhang mit Patenten aber eine spezifische Bedeutung haben und entsprechend korrekt übersetzt werden müssen, wie z.B. Schutzbereich, Anmeldedatum, Priorität, Prioritätsdatum, Veröffentlichungsdatum, Bezugszeichenliste, Gebrauchsmuster u.a. Hinzu kommt - und auch das sollte und kann auch nur der professionelle Fachübersetzer wissen, der solide Kenntnisse im Patentwesen und einen großen Erfahrungsschatz in der Übersetzung von Patenten hat, den man sich nur über mehrere Jahre durch viele Patentübersetzungen und im Austausch mit Patentanwälten erwerben kann - dass im Patentwesen und insbesondere in Patentbeschreibungen bestimmte Begriffe anders verwendet werden, als man sie für gewöhnlich aus der Allgemeinsprache kennt. Ganz spontan fällt mir da das Wort „Figur“ ein. Das, was man normalerweise als Bilder, Abbildungen, Darstellungen etc. kennt, bezeichnet man im Patentwesen als „Figuren“. So etwas sollte man also wissen, wenn man zum Beispiel ein Patent aus einer Fremdsprache ins Deutsche übersetzt.
Entsprechend den Hinweisen und Richtlinien des Deutschen Marken- und Patentamtes können Patentanmeldungen auch in einer anderen Sprache als Deutsch abgefasst sein. Allerdings ist dann eine deutsche Übersetzung innerhalb einer bestimmten, im Patentgesetz festgelegten Frist nach Einreichung der Patentanmeldung nachzureichen.
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