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*) Hinweis: Eine Beglaubigung durch einen staatlich beeideten und öffentlich bestellten Übersetzer ist in der Regel nur bei Übersetzungen erforderlich, die bei Behörden bzw. amtlichen Stellen vorzulegen sind; dies betrifft i.d.R. Dokumente von Privatkunden, wie Führungszeugnisse, Scheidungsurteile, Geburtsurkunden oder Dokumente für die Bundeswehr etc.
Vertragsübersetzungen werden in Ausnahmefällen bzw. auf ausdrücklichen Kundenwunsch ebenfalls beglaubigt. 

Für Handbücher, Betriebsanleitungen o.dgl. wird definitiv keine Beglaubigung benötigt.

Hier können Sie uns die zu übersetzende Datei per eMail (ein direkter Upload ist aus technischen Gründen nicht möglich) schicken, und Sie erhalten in Kürze ein Preisangebot mit einem verbindlichen Liefertermin.
Bitte schicken Sie uns keine reinen Bilddateien (jpg, jpeg, bmp etc.), sondern vorzugsweise WORD- oder PDF-Dateien. Die Gesamtgröße der zu versendenden Datei(en) darf nicht größer als 20 MB sein. Nutzen Sie bei größeren Dateien bitte wetransfer o.ä.

Selbstverständlich können Sie unser Büro in Leipzig auch gern nach vorheriger telefonischer Anmeldung persönlich aufsuchen: