Vertragsübersetzungen

Noch mehr als bei technischen Fachübersetzungen kommt es bei der Übersetzung von juristischen Fachtexten, wie Verträgen, auf absolut genaue Wiedergabe der inhaltlichen Aussage des Vertragstextes an. Neben Vertragsübersetzungen in den Sprachkombinationen Tschechisch ↔ Deutsch, Polnisch ↔ Deutsch, Ungarisch ↔ Deutsch und Russisch ↔ Deutsch werden Vertragsübersetzungen in der Sprachenkombination vom Deutschen ins Englische und – erstaunlicherweise auch vom Englischen ins Deutsche am häufigsten angefragt.

Insbesondere diese Tatsache widerlegt die oft gehörte Behauptung: „Englisch kann doch jeder“! Insbesondere bei Verträgen merken die meisten, dass Englischkenntnisse aus der Schulzeit, dem Urlaub, dem (meist schon etwas länger zurückliegenden) Studium und abgeschlossener Sprachkundigen-Reifeprüfung und selbst sichere und anwendungsbereite allgemeinsprachliche Kenntnisse des Englischen nicht ausreichen, um eine adäquate juristische Fachübersetzung zu erstellen.

Daher entscheiden sich die meisten Firmen insbesondere bei Vertragsübersetzungen für ein professionelles Übersetzungsbüro bzw. einen Fachübersetzer, der sich auf juristische Übersetzungen spezialisiert hat, denn gerade bei der Übersetzung von Verträgen sollte man als Übersetzer zumindest insoweit über einen Grundschatz an juristischen Fachkenntnissen verfügen, um den Vertrag korrekt übersetzen zu können.

Juristische Vertragsübersetzungen am Beispiel USA

Beim Übersetzen eines Vertrages aus der deutschen in die englische Sprache sollte der Übersetzer also zunächst beim Kunden erfragen, für welches Land der Vertrag bestimmt ist – geht der Vertrag zum Beispiel direkt in die USA? Die Verwendung der amerikanischen Rechtschreibung ist hier sicher nur eine Kleinigkeit, die zu beachten wäre; noch wichtiger ist eine für Vertragsübersetzungen ausreichende Kenntnis des amerikanischen Rechtssystems und seiner Besonderheiten. So sollte man zum Beispiel wesentliche Unterschiede zwischen dem britischen und dem amerikanischen Rechtssystem kennen.

Man sollte wissen, dass es in den USA keine zentralen Zivilrechtskodifikationen gibt, d.h. das US-amerikanische Rechtssystem kennt kein Bürgerliches Gesetzbuch, und es gibt kein Handelsrecht. In den USA gilt das so genannte „Case Law“, also ein Rechtssystem, das seine Entscheidungen aufgrund von richterlichen Einzelentscheidungen trifft, die von Fall zu Fall (daher „case law“) bzw. eben auch von US-Bundesstaat zu Bundesstaat unterschiedlich sein können.

Erfahrung ("experience") beim Übersetzen von Vertragstexten

Der amerikanische Rechtswissenschaftler Oliver Wendell Holmes jr. sagte z.B. mal über das US-amerikanische Rechtssystem: „The life of the law has not been logic; it has been experience…“ - Ja, und „experience“ soll hier gleich als Stichwort und Überleitung dienen: Neben der ständigen Erweiterung seiner Kenntnisse – nicht nur seiner sprachlichen Kenntnisse, sondern auch der Kenntnisse auf juristischem Gebiet - ist es vor allem die „experience“ – die Erfahrung beim Umgang mit und dem Übersetzen von Vertragstexten, die für das Erstellen sprachlich einwandfreier rechtssicherer Übersetzungen essenziell ist.

In meinen fast 40 Jahren Praxis als Fachübersetzer habe ich mir nicht nur ein umfangreiches Glossar an juristischen Fachbegriffen angelegt, sondern verfüge auch über eine stattliche Sammlung sowohl an deutschsprachigen Verträgen als auch an englischsprachigen Verträgen - letztere wiederum unterteilt nach originalsprachlichen Verträgen aus dem US-amerikanischen Rechtssystem und nach Verträgen, die in Großbritannien erstellt wurden. Ich habe bei der Auswahl meines Referenzmaterials vor allem Wert darauf gelegt, dass die Vertragstexte tatsächlich originalsprachliche Vertragswerke sind, d.h. in den USA bzw. in Großbritannien erstellt worden und keine Übersetzungen z.B. aus dem Deutschen, Polnischen oder Chinesischen sind, denn nur so kann man sicher sein, tatsächlich auch die treffenden sprachlichen Entsprechungen für die jeweiligen juristischen Realia zu finden.

Korrekte Ausdrucksweise für juristische Fachtexte 

Neben der korrekten Entscheidung für den korrekten juristischen Begriff in der jeweiligen Zielsprache – sei es Deutsch, amerikanisches oder britisches Englisch oder eine andere Sprache -, sind auch der Stil und die adäquate Wortwahl wichtig – also das, was man umgangssprachlich als Ausdrucksweise oder in der Sprachwissenschaft als Sprachusus bezeichnet. Mit anderen Worten: Ein technischer Text liest sich anders als ein Vertrag; wenn ich z.B. normalerweise technische Fachtexte übersetze, gibt es dort eine bestimmte Terminologie und eine bestimmte, auf die technische Beschreibung z.B. einer CNC-gesteuerten Werkzeugmaschine ausgerichtete Ausdrucksweise, die ich aber bei juristischen Fachübersetzungen nicht verwenden kann.

Während in englischen technischen Fachtexten z.B. gehäuft das Verb „to provide“ verwendet wird (siehe u.a. „Das englische Fachwort“ von Henry G. Freeman), finden wir in Vertragstexten sehr oft das Modalverb „shall“, wenn es um vertragliche Verpflichtungen geht.

Charakteristische Besonderheiten deutscher und englischer Vertragstexte im Vergleich 

Was weiterhin auch auffällt und was man beachten sollte: Während in deutschen Vertragstexten i.d.R. von „Vertragsparteien“ oder einfach nur „Partei(en)“ die Rede ist, wird in englischen Vertragstexten sehr oft von „the Parties hereto“ gesprochen.

Eine weitere charakteristische Besonderheit ist: Während in deutschen Verträgen meistens das Verb „sich verpflichten“ verwendet wird („Der Lieferant verpflichtet sich, bei seinen Lieferungen / Leistungen umweltfreundliche Produkte und Verfahren einzusetzen…“ oder „Der Käufer verpflichtet sich, in Zusammenhang mit diesem Vertrag Drittparteien in Deutschland gegenüber kein Marketing zu betreiben…“), haben wir an dieser Stelle in englischen Verträgen oft das Verb „to agree“ (zustimmen, vereinbaren), was „weniger verbindlich“ klingt, aber tatsächlich in der Bedeutung „sich verpflichten“ zu verstehen ist.

Diesen sprachlichen Usus bzw. die Sprachkonventionen kennt nur ein Fachübersetzer, der jahre- oder jahrzehntelang Verträge vom Englischen ins Deutsche übersetzt, diese ausgewertet und in Hinblick auf Wortlisten mit den korrekten juristischen Termini für seine Arbeit „ausgeschlachtet“ hat, um Verträge rechtssicher übersetzen zu können.

Vertragsübersetzungen vom Deutschen ins Englische

Man sollte also bei der Übersetzung von Verträgen versuchen, die Schreibweise bzw. den Stil in der jeweiligen Sprache zu „imitieren“, indem man gezielt die – in diesem Beispiel: im Englischen – üblichen und typischen Fachausdrücke und den in Verträgen üblichen Stil und die darin verwendete Wortwahl verwendet. Bei der Übersetzung deutscher Vertragstexte ins Englische hilft hierbei zum Beispiel die Seite Lawinsider.com; dort finden sich viele Formulierungen und rechtssichere Passagen von Vertragstexten, die man auswerten und für den Zweck rechtssicherer juristischer Fachübersetzungen nutzen kann.

Typische Formulierungen an konkreten Beispielen

So finden sich in englischsprachigen Verträgen einige typische Formulierungen, die fast in jedem Vertrag vorkommen und die auch in einer professionellen Vertragsübersetzung ins Englische nicht fehlen sollten, wie z.B. „The Agreement was made and entered into by and between …“, wo im deutschen Vertragstext i.d.R. nur „zwischen…“ steht.

Eine weitere sehr typische Formulierung in englischsprachigen Verträgen ist „hereinafter referred to as …“, wenn es um die vertraglichen Begriffsfestlegungen (in englischsprachigen Vertragstexten oft „Terms and Definitions“) geht und darauf verwiesen wird, wie die Vertragsparteien (z.B. Käufer, Verkäufer), mit diesen verbundene Unternehmen oder Drittparteien oder andere im Vertrag relevante Positionen („das Projekt“) im weiteren Vertragstext bezeichnet werden.

In den vertraglichen Schlussbestimmungen (englisch „Final Provisions“) ist oft die Formulierung „shall be governed by and construed“ zu finden, wenn es darum geht, den Gerichtsstand festzulegen oder eine Aussage darüber zu treffen, welcher Gerichtsbarkeit der jeweilige Vertrag unterliegt.

Ebenso bei den „Final Provisions“ findet sich in Verträgen immer eine vertragliche Bestimmung, die regelt, dass bei Unwirksamkeit oder Undurchsetzbarkeit einer vertraglichen Bestimmung die anderen Vertragsbestimmungen nicht außer Kraft gesetzt werden bzw. die ungültig oder unwirksam gewordenen Vertragsbestimmungen keinen Einfluss auf die Gültigkeit des Gesamtvertrages haben. Typische englische Formulierungen in originalsprachlichen englischen Vertragstexten sind hier z.B.: „If any of the provisions of this Agreement shall be invalid or unenforceable, such invalidity or unenforceability shall not invalidate or render unenforceable the entire Agreement…“, wobei dies nur ein Beispiel ist.

Der professionelle Fachübersetzer mit Spezialisierung auf juristische Übersetzungen mit Fokus auf Vertragstexte hat solche vertragstypischen Standardtexte gespeichert, sodass er diese in seinen Übersetzungen für Kunden aus der Industrie, die Vertragsübersetzungen benötigen, verwenden kann.  

Besonderheit: Gesetzestexte als Zitate in Verträgen

Häufig kommt es auch vor, dass in Verträgen Gesetzestexte zitiert werden; hier ist es Aufgabe des Fachübersetzers – und nur der hat auch im Laufe seiner langjährigen Erfahrung in der Übersetzung von Verträgen ein geschultes Auge dafür – solche Zitate (die – so hat meine persönliche Erfahrung als Übersetzer gezeigt – nicht immer eindeutig als solche gekennzeichnet sind) zu erkennen und vom Wortlaut her genauso übernehmen, wie sie im entsprechenden Original-Gesetzestext stehen.

Das hat dann manchmal nicht mehr direkt etwas mit ‚Übersetzen‘ zu tun, sondern erfordert entsprechende – teils aufwändige – Recherchen bei Google; eine gute Quelle für den Original-Wortlaut von Gesetzestexten ist hier, wo man von anerkannten Übersetzungsbüros und Fachübersetzern in Zusammenarbeit mit Muttersprachlern und erfahrenen Juristen angefertigte autorisierte Übersetzungen sehr vieler in Deutschland geltender Gesetze (wie z.B. des Bürgerlichen Gesetzbuches, des Handelsgesetzbuches, des Gesetzes über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte) findet.

Beispiel: DSGVO-Verweise bzw. -Zitate in Vertragstexten

Gerade seit 2018, als die neue Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) eingeführt wurde, findet man in Verträgen oft Verweise darauf bzw. entsprechende Zitate. Das sollte der versierte Fachübersetzer nicht nur erkennen, sondern in seiner juristischen Fachübersetzung auch exakt dieselben Begriffe verwenden, die in der Datenschutzgrundverordnung bzw. in der autorisierten englischen Übersetzung enthalten sind – auch, wenn das vielleicht manchmal nicht seinem übersetzerischen Sachverstand und Empfinden entsprechen sollte; so heißen z.B. die Personen, von denen Daten erhoben werden,

"betroffene Personen“, was bereits im Deutschen etwas ungewöhnlich klingen mag, und ich behaupte mal, dass nur der Fachübersetzer sich die Mühe macht herauszufinden, dass die englische Bezeichnung dafür „data subject“ heißt – was sicher ebenso ungewöhnlich klingen mag, aber es steht nun einmal so in der autorisierten Übersetzung und sollte somit auch zum Beispiel in der Übersetzung eines englischen Vertrages verwendet werden.

Analog dazu wird sich auch nur der auf juristische Übersetzungen spezialisierte Übersetzer dafür entscheiden, z.B. das in Art. 16 der DSGVO festgelegte „Recht auf Berichtigung“ in die englische Sprache mit „Right to rectification“ zu übersetzen – wo vielleicht jemandem, der sich nur gelegentlich mit Vertragsübersetzungen beschäftigt, etwas mit „correction“ o.ä. einfallen würde.

 Fazit: Es lohnt sich, sich an einen versierten Fachübersetzer mit Spezialisierung auf juristische Texte zu wenden. 

Das waren nur einige Beispiele, die einen zu dem Schluss führen, dass es sich lohnt, sich nicht selbst an einer Übersetzung eines – in der Regel sprachlich und juristisch komplizierten – Vertrages zu versuchen, sondern dies einem versierten Fachübersetzer zu überlassen, der sich auf die Übersetzung juristischer Texte spezialisiert hat.

Wenn Sie also eine rechtlich sichere und sprachlich korrekte Übersetzung eines Vertrages benötigen, rufen Sie an und senden Sie uns eine eMail.