Was kostet eine Übersetzung?

Oft wird am Telefon die Frage gestellt: “Was kostet bei Ihnen eine Übersetzung?” - Woher sollen wir wissen, was eine Übersetzung kostet, wenn wir den zu übersetzenden Text nicht einmal gesehen haben. Daher: Schicken Sie uns den zu übersetzenden Text per eMail. Hier geht es direkt zum Anfrageformular: 

Anders als bei Rechtsanwälten oder Architekten, bei denen es eine eigene Honorarordnung und Festpreise gibt, haben Übersetzer und Dolmetscher keine eigene Honorarordnung oder dergleichen, d.h. jeder Übersetzer bestimmt im Prinzip seine Preise selbst. 

Gibt es denn keine Richtwerte für Übersetzungspreise?

Doch. Der Preis für eine Übersetzung richtet sich zum einen nach der Menge des zu übersetzenden Textes in Wörtern oder Normzeilen (1 Normzeile = 55 Anschläge inkl. Leerzeichen) und zum anderen nach der Art des Textes. Rein technische Texte, wie z.B. die Übersetzung einer Bedienanleitung, eines Handbuches, einer Softwarebeschreibung o.dgl., die dem professionellen Fachübersetzer relativ schnell von der Hand gehen, liegen preislich eher im unteren Bereich. Die Preise für eine technische Übersetzung ins oder aus dem Englischen zum Beispiel liegen bei uns zwischen 1,05 € und 1,15 € pro Normzeile, was einem Preis von ca. 0,14 €/Wort ... 0,15 €/Wort entspricht, während die Übersetzung eines Vertragstextes aus dem Englischen oder ins Englische zwischen 1,15 € und 1,25 € pro Normzeile liegt. Verhandlungsspielraum ist eher bei technischen Texten gegeben.

Die Übersetzung von Texten mit Beglaubigung dagegen ist wesentlich teurer. Die Preise für zu beglaubigende Übersetzungen richten sich nach dem so genannten Justizvergütung- und -entschädigungsgesetz, kurz JVEG. Darin sind Preise verankert, die um die 1,85 €/Normzeile liegen. Dies kann ggf. noch höher sein, wenn der Text z.B. schwer lesbar ist (was z.B. oft bei der Übersetzung von Geburtsurkunden aus dem Russischen der Fall ist, die noch zu Zeiten der ehemaligen Sowjetunion ausgestellt worden sind) oder der Text nicht editierbar ist (was in der Regel der Fall ist, da wir die Dokumente ja entweder im Original bekommen oder als Kopie auf Papier oder diese von unseren Kunden eingescannt wurden und dann nicht mit einem herkömmlichen Computerprogramm bearbeitbar sind. Auf jeden Fall bitten wir Sie, uns die Arbeit bei der Übersetzung Ihrer Dokumente mit Beglaubigung so einfach wie möglich zu machen und uns diese NICHT als Handyfoto zu schicken, sondern bitte als gut lesbare PDF-Datei! Falls Sie dazu noch Fragen haben, können Sie uns gern anrufen. Ansonsten senden Sie uns die zu übersetzende Datei, und wir machen Ihnen ein Preisangebot!

Weiterhin richtet sich der Preis für eine Übersetzung nach der Sprache und ihrem Verbreitungsgrad bzw. der Anzahl der für die jeweilige Sprache vorhandenen Übersetzer. So gibt es z.B. für die Sprachen Englisch, Russisch, Polnisch und Tschechisch vergleichsweise viele Übersetzer (und Dolmetscher), wohingegen Chinesisch oder Japanisch zu den Sprachen gehören, für die es weniger Übersetzer gibt. Interessanterweise gehört auch Bulgarisch zu den relativ teuren und vergleichsweise seltenen Sprachen, weil es für Bulgarisch relativ wenig staatlich beeidete und öffentlich bestellte Übersetzer und auch recht wenig Fachübersetzer gibt. Bei technischen Texten wird es dann noch schwieriger, einen guten Übersetzer für Japanisch, Chinesisch oder gar Indonesisch zu finden, der sich zudem mit der Technik gut auskennt.

Wenden Sie sich daher an uns, und wir helfen Ihnen gern weiter!

Was muss ich tun, um bei Ihnen eine Übersetzung in Auftrag zu geben?

  1. Am Anfang eines jeden Übersetzungsauftrags steht Ihre Anfrage bei uns. Diese kann telefonisch oder schriftlich per eMail erfolgen. Wir empfehlen Ihnen, Ihre Übersetzungsanfrage gleich per eMail zu stellen und Ihre zu übersetzenden Dokumente gleich per eMail mitzuschicken, denn dies würden wir Ihnen am Telefon ohnehin raten. In jedem Fall, d.h. auch, wenn es nicht zum Auftrag kommt - können Sie auf jeden Fall sicher sein, dass die uns übersandten Dokumente und die darin enthaltenen Daten absolut vertraulich behandelt werden. Daher ist es auch nicht notwendig, z.B. Stellen im Dokument zu schwärzen; im Gegenteil: Dies ist für eine präzise Angebotserstellung und Preisbildung eher hinderlich.
  2. Nachdem wir die von Ihnen zu übersetzenden Datei(en), die idealerweise gut lesbar und in einem bearbeitbaren Format vorliegen sollten, machen wir von »Hartmann Fachübersetzungen« uns an die Arbeit: Wir analysieren Ihre Datei(en), d.h. wir zählen die Datei zunächst aus. Dazu gibt es zum einen diverse Auszählprogramme, wie z.B. AnyCount oder WordCounter, die sich - zumindest als 30-Tage-Testversion oder in einer begrenzten Version zum Auszählen nur einer bestimmten Menge von Dateien oder nur Dateien bestimmter Größe - auch kostenlos im Internet herunterladen lassen. Zum anderen lassen sich Dateien auch in WORD ganz einfach manuell auszählen. Dazu geht man wie folgt vor: 

Sie öffnen bzw. laden Ihr Dokument in MS WORD, gehen dort auf den Reiter "Überprüfen" und dann auf "Wörter zählen". 

Dann wird Ihre Datei von WORD ausgezählt, d.h. es werden die darin enthaltenen Zeichen und Wörter ausgezählt. Das sieht dann so aus:

In diesem Beispiel hat die Datei also 611 Wörter. Das würde rein theoretisch schon mal reichen, denn - wie oben beschrieben - lässt ein Preis für eine Übersetzung auch nach Wörtern bestimmen, und viele Übersetzungsbüros tun das auch. 
Da es aber gerade im Deutschen viele sehr lange Wörter gibt (wie z.B. "Aufmerksamkeitsdefizit-Hyperaktivitätsstörung" oder "Arbeiterunfallversicherungsgesetz", die bereits 44 bzw. 33 Buchstaben bzw. Zeichen enthalten), rechnet das Übersetzungsbüro »Hartmann Fachübersetzungen« nicht nach Wörtern, sondern nach Normzeilen ab. Etwas kurios ist: Obwohl der Begriff "Normzeile" suggeriert, die Zeile wäre genormt und es wäre hier vielleicht sogar ein Standard im Spiel, wird die Normzeile in unterschiedlichen Quellen mit einer unterschiedlichen Anzahl von Zeichen angegeben. Das Leipziger Übersetzungsbüro »Hartmann Fachübersetzungen« legt bei seinen Abrechnungen bzw. Kalkulationen von Übersetzungen eine Normzeile zugrunde, die 55 Anschläge enthält. Der Begriff 'Anschläge' umfasst die in der Zeile vorhandenen Zeichen einschl. der Leerzeichen - in unserem Beispiel also 4.801 Zeichen inkl. Leerzeichen. 

Diese Zahl (im Beispiel 4.801) teilt man dann durch 55 und erhält die Anzahl der Normzeilen der zur Übersetzung angefragten Datei. Die Datei enthält also 87,29 Normzeilen. Das Ergebnis wird immer entsprechend den einschlägigen Rundungsregeln gerundet, sodass die Datei also 87 Normzeilen enthält. Bei einem Normzeilenpreis von 1,05 € für einen leichten englischen Fachtext würde die Übersetzung dieser Datei also 91,35 € kosten.

Wichtig wäre noch die Checkbox "Textfelder, Fuß- und Endnoten berücksichtigen" im Bild rechts oben. Wenn man diese Checkbox ankreuzt, werden auch die in Textboxen bzw. Textfeldern (also in Grafiken) enthaltenen Texte mitgezählt. Das macht insofern Sinn, als dass viele Kunden uns auch bitten, diese Texte bzw. Beschriftungen mit zu übersetzen.

Andererseits werden aber bei dieser Art der Auszählung auch sich wiederholende Kopf- oder Fußtexte von Betriebsanleitungen mitgezählt (siehe Abbildung links unten). Das ist insofern für den Kunden nicht wünschenswert, da sich diese Texte in der Regel wiederholen, sich vom Text her aber nicht unterscheiden, sodass dem Kunden letztendlich mehr in Rechnung gestellt wird. Wir von »Hartmann Fachübersetzungen« löschen solche Texte daher fairerweise vor dem Auszählen einer Datei heraus. 

3. Dann erhalten Sie von uns ein Preisangebot. Das alles geht relativ schnell, also in der Regel innerhalb von 1 ... 2 Stunden, auf jeden Fall aber noch am selben Werktag, sofern es nicht sehr viele Dateien sind, die vielleicht einen umständlichen Auszählalgorithmus erfordern (so gibt es zum Beispiel Kunden, die den Wunsch haben, dass in bestimmten Dateien nur bestimmte Passagen übersetzt werden sollen - so etwas dauert natürlich etwas länger). 

Was wäre noch wichtig bei einer Bitte um ein Preisangebot für eine Übersetzung?

Mein Name ist Hans-Albrecht Hartmann, ich bin Inhaber und Leiter des Übersetzungsbüros »Hartmann Fachübersetzungen« mit Sitz in 04207 Leipzig, Zingster Str. 16; Sie können mich telefonisch unter 0341 / 65 83 0070 oder per eMail unter info@fachuebersetzung-hartmann.de kontaktieren. Sie wissen also, mit wem Sie es zu tun haben. Daher meine Bitte an Sie: Bitte schicken Sie uns keine anonymen Angebotsanfragen. Soviel Zeit sollte sein, dass Sie bei Angebotsanfragen bitte Ihren vollständigen Namen und eine Telefonnummer für eventuelle Rückfragen angeben und bitte ebenfalls Ihre Adresse, um Ihre Anfrage von Fake-Anfragen zu unterscheiden. Und Ihre Adresse benötigen wir ohnehin, wenn wir Ihnen dann nach Abschluss des Übersetzungsauftrages Ihre beglaubigte Übersetzung nebst Rechnung zusenden wollen. 
Wir behalten uns vor, Angebotsanfragen, die diese Angaben nicht enthalten, nicht zu bearbeiten. 

Und hier geht es zu Ihrer Übersetzungsanfrage: