Angenommen, Sie leben erst seit einiger Zeit in Deutschland und wollen hier ganz normal leben wie jeder andere Bürger auch - wohnen, Auto fahren, vielleicht heiraten, sich eventuell für ein Studium oder eine andere Form der Weiterbildung bewerben. Dann müssen die Dokumente aus Ihrer ursprünglichen Heimat, wie Führerschein, Geburtsurkunde, Schulzeugnis, Diplomzeugnis, Bachelor-Zeugnis nicht nur in die deutsche Sprache übersetzt, sondern auch durch einen staatlich beeideten und öffentlich bestellten Übersetzer beglaubigt werden. Das können Sie beim Übersetzungsbüro »Hartmann Fachübersetzungen« (vormals Übersetzungsbüro Hartmann) gern tun. Zum einen ist der Inhaber dieses Leipziger Übersetzungsbüros selbst Übersetzer mit Berechtigung zur Beeidigung von Urkundenübersetzungen aus bzw. in die englische und russische Sprache, und zum anderen steht Ihnen in Form des Übersetzungsdienstes »Hartmann Fachübersetzungen« ein ganzes Team mehrerer freiberuflicher Übersetzer zur Verfügung, die für viele der von »Hartmann Fachübersetzungen« angebotenen Sprachen staatlich beeidet und öffentlich bestellt sind und somit Ihr amtliches Dokument mit
einem Beglaubigungsstempel versehen können. Dazu allerdings ein Hinweis: Es werden ausschließlich Urkunden beglaubigt und gestempelt, die bei uns übersetzt worden sind. Es erreichen uns oft Anfragen in der Form: „Ich habe meine russische Geburtsurkunde und mein Arbeitszeugnis schon mal selber übersetzt und möchte die Übersetzung bloß noch beglaubigt haben.“ Das geht nicht! Zum einen ist die Prüfung und ggf. Korrektur einer vorhandenen und nicht durch einen ausgebildeten und autorisierten Übersetzer angefertigte Übersetzung oft aufwändiger als eine Neuübersetzung, und selbst dann besteht immer die Gefahr, eventuell vorhandene Fehler zu übersehen. Zum anderen gibt es bei der Übersetzung von Urkunden bzw. amtlichen Dokumenten gewisse Besonderheiten, die zu beachten sind und die nur der dafür qualifizierte staatlich beeidigte Übersetzer kennt. Insofern ist es also immer besser, sich von vornherein an einen professionellen Übersetzer bzw. ein professionell arbeitendes Übersetzungsbüro zu wenden, das Ihre Anfrage zur Übersetzung eines zu beglaubigenden Dokuments schnell, kompetent und mit der erforderlichen Sorgfalt bearbeitet.
Ja, generell lehnen wir keinen Auftrag ab. Bitte haben Sie aber dafür Verständnis, dass wir eine Mindestpauschale haben, die gern schon mal wesentlich höher ausfallen kann als der „normale Zeilenpreis“, da der Arbeitsaufwand für Klein- oder Kleinstaufträge - gemessen am Auftragsumfang - genauso groß oder, relativ gesehen, sogar noch größer ist als bei größeren Aufträgen.
Wir nehmen prinzipiell jeden Kunden und jeden Auftrag ernst und erledigen auch kleinere Aufträge mit derselben Sorgfalt und Exaktheit wie Großaufträge, unabhängig davon, ob der Kunde bei uns noch weitere Übersetzungen in Auftrag gibt. Zudem hat unsere Erfahrung gezeigt, dass aus einem Kunden mit einem Kleinauftrag auch mal ein Großkunde werden kann.
So gab es den Fall, dass 1997 ein schüchterner junger Mann zu uns ins Büro kam und erzählte, dass er im Vertrieb einer Firma für Telekommunikationsanlagen in Hartmannsdorf bei Chemnitz arbeiten würde und einen Text in technisches Englisch zu übersetzen hätte - ob wir diesen Auftrag übernehmen könnten. Es war nicht viel zu übersetzen. Natürlich nahmen wir diesen Auftrag an. Der Auftrag wurde zur Zufriedenheit des Kunden erledigt und wir hörten erstmal nichts mehr von dem jungen Mann und der Firma. Das ist eigentlich immer ein gutes Zeichen, denn es heißt ja immer: Das beste Lob des Kunden ist, wenn man nichts mehr von ihm hört!
So war es wohl auch diesmal, denn nach einem Vierteljahr kam von diesem Kunden ein größerer Auftrag, und dann kamen immer weitere Übersetzungsaufträge - nicht nur in technisches Englisch oder aus dem Englischen ins Deutsche, sondern auch Aufträge zur Übersetzung in den Sprachen Französisch, Russisch, Polnisch, Spanisch und anderen Sprachen, und in den Jahren 1999 - 2018 kamen von diesem Kunden sehr viele große Aufträge, und er war damals einer unserer größten Kunden und platzierte sehr viele Aufträge, vorwiegend in den Sprachen Englisch, Russisch, Portugiesisch, Serbisch, Kroatisch, Spanisch, Tschechisch, Finnisch und Norwegisch.
Das ist also das beste Beispiel, dass man jeden Kunden ernst nehmen sollte, denn man weiß nie, wie sich ein Kunde und das von ihm in Auftrag gegebene Übersetzungsvolumen einmal entwickeln kann.
WhatsApp ist sicher ein gutes Hilfsmittel und kann in
verschiedenen Übersetzungssituationen funktionieren. So
arbeitet zum Beispiel die Autobahnpolizei mit WhatsApp, um sich
mit ausländischen Lkw-Fahrern zu verständigen, um
beispielsweise das Fahrtenbuch einzusehen, Einzelheiten zum
Unfallhergang zu erfragen, dem Fahrer klarzumachen, dass sein
Lkw überladen ist usw. Dafür ist WhatsApp sicher gut geeignet,
und es scheint, als brauche man dafür keinen ausgebildeten
Dolmetscher.
100%ig verlässlich sind solche Tools aber nicht, und die mit
Hilfe von WhatsApp produzierten "Übersetzungen" werden
offiziell auch nicht anerkannt. Dafür braucht es in der Tat
einen qualifizierten Dolmetscher, der zudem
noch öffentlich bestellt und staatlich
beeidet sein sollte.
Und da war da noch dieser Iraker...., der aufgrund eines Übersetzungsfehlers von WhatsApp eine Nacht auf einem Polizeirevier zwecks Klärung eines Sachverhalts verbringen musste, da durch die WhatsApp-Übersetzung versehentlich eine Bombenwarnung ausgelöst wurde. So geschehen Anfang Mai 2024 in einem Zug, als besagter Iraker eine andere Passagierin fragen wollte, ob der Zug geteilt werden würde und der andere Teil des Zuges dann in eine andere Richtung weiterfahren würde. Durch die Übersetzung mit WhatsApp kam dann aber heraus: "Dieser Zug wird bald explodieren", worauf besagte Passagierin erstmal schnell auf der Toilette verschwand, um dort heimlich einen Notruf abzusetzen, um die Bundespolizei zu informieren. Folge dieses Übersetzungsfehlers: Der Zug wurde gestoppt, die Strecke gesperrt, Sprengstoffspürhunde kamen zum Einsatz - das volle Programm also. Erst nach Vernehmung mehrerer Zeugen stellte sich das Ganze als ein Missverständnis heraus - da war der Iraker aber bereits im Polizeigewahrsam, wo er letztendlich insgesamt acht Stunden verbringen musste. Fazit: Lieber doch einen professionellen Dolmetscher beauftragen - dann kann sowas nicht passieren!
Im Prinzip ja. Man sollte aber schon ein gewisses Interesse für Sprachen und idealerweise auch Sprachtalent mitbringen.
Jeder, der einmal Übersetzer oder Dolmetscher werden oder generell einen Beruf ausüben möchte, der etwas mit Sprachen zu tun hat, sollte also zunächst prüfen, ob er eher der mathematisch-naturwissenschaftliche Typ ist oder sich mehr zu Sprachen hingezogen fühlt. Ich hatte in der Schule in Mathematik zum Beispiel immer so meine Schwierigkeiten, und teilweise muss ich auch heute noch selbst bei einfachen Berechnungen erstmal längere Zeit überlegen, während das Vokabellernen in der Schule oder dann auch später beim Studium und im Beruf als Dolmetscher (vor jedem Dolmetscheinsatz muss man sich ja gut vorbereiten und für den spezifischen Einsatz vor Ort beim Kunden die entsprechenden Fachvokabeln lernen) immer so ablief, dass ich mir die Vokabeln selbst einmal laut vorgelesen habe - und danach konnte ich sie. Wenn das bei jemandem, der über die Berufswahl nachdenkt, genauso sein sollte, kann man auf jeden Fall den Beruf des Dolmetschers oder Übersetzers in Betracht ziehen.
Ja, wir arbeiten auch für Privatpersonen. Die Art der von Privatpersonen platzierten Übersetzungsaufträge unterscheidet sich allerdings in der Regel wesentlich von der von Kunden aus der Industrie: Während unsere Kunden aus der Industrie, die ihren Sitz an Standorten des Werkzeugmaschinenbaus, der Automobilindustrie, Windkraftbranche, Solarenergie, Messtechnik in Chemnitz, Dresden, Dessau, Döbeln, Nürnberg, Hamburg, Rostock oder anderswo in ganz Deutschland haben und vorwiegend technische Dokumente, wie Bedienanleitungen, Programmieranleitungen, Softwarebeschreibungen und dergleichen zur Übersetzung anfragen, kommen Kunden, die sich mit einem privaten Übersetzungsauftrag an uns wenden, in erster Linie aus der näheren Umgebung, d.h. aus Leipzig oder dem näheren Umland, wie Markranstädt, Markkleeberg, Borna, Espenhain oder auch aus Wurzen und Riesa, und fragen vorwiegend die Übersetzung von Geburtsurkunden, Eheurkunden, Zeugnissen jeglicher Art, Scheidungsurteilen sowie Dokumenten und Urkunden anderer Art an, die zudem auch durch einen staatlich beeidigten und öffentlich bestellten Übersetzer beglaubigt („gestempelt“) werden müssen, was bei Übersetzungen für Kunden aus der Industrie in der Regel (außer bei der beglaubigten Übersetzung von Handelsregisterauszügen oder manchmal auch bei Vertragsübersetzungen oder der Übersetzung von Apostillen in Zusammenhang mit Firmengründungen) in der Regel nicht notwendig ist.
Das kann man gar nicht so genau sagen, denn es hat beides seinen Reiz. Rechtsübersetzungen, also die sprachlich und juristisch korrekte Übersetzung von Dokumenten bzw. Urkunden, wie Führungszeugnissen, Geburtsurkunden, Eheurkunden oder Scheidungsurteilen für Privatkunden, und technische Übersetzungen von Bedienanleitungen, Wartungsanleitungen, Softwarebeschreibungen usw. für Kunden aus Industrie und Wirtschaft unterscheiden sich ja prinzipiell sehr stark voneinander. Ein wichtiger Aspekt ist die unterschiedliche Art des Kundenkontaktes: Während man zu Kunden in der Industrie so gut wie gar keinen direkten oder gar persönlichen Kontakt hat und man zwar oft jahrelang per Telefon oder meist auch nur per eMail kommuniziert, ohne zu wissen, wer sich hinter dem Auftraggeber für die Übersetzung zum Beispiel einer Bedienungsanleitung in technisches Englisch verbirgt, bekommt man im Zusammenhang mit der Erledigung von Übersetzungen für Privatpersonen oft ganze Geschichten und persönliche Schicksale mit: So gab es da einen Privatkunden in der Anfangszeit des Übersetzungsbüros Hartmann, der zunächst die Geburtsurkunde seiner Frau und die Eheurkunde aus dem Ungarischen ins Deutsche mit Beglaubigung übersetzen ließ, einige Zeit später die Geburtsurkunden seiner Kinder, und später die Sterbeurkunde seiner Frau . Ja, traurig, aber es sind so mitunter eben auch menschliche Schicksale, an denen man auf diese Weise als Übersetzer Anteil nehmen kann, wenn man durch Urkundenübersetzungen jemanden quasi durch mehrere Lebensabschnitte begleitet.
Technische Übersetzungen von Handbüchern, die vorwiegend in technisches Englisch zu übersetzen sind, aber auch in andere Sprachen, wie Russisch, Niederländisch, Tschechisch oder Französisch, haben wiederum insofern ihren Reiz, als dass man quasi durch seinen Beruf ständig gezwungen ist sich weiterzubilden: Da verlangt ein Kunde die fachlich korrekte Übersetzung eines Handbuchs über Hochspannungsprüfanlagen, ein anderer möchte eine Technische Spezifikation für eine Windenergieanlage übersetzt haben und ein dritter gibt die Übersetzung einer Technischen Dokumentation für einen Bremswiderstand aus dem Bereich der Hochspannungstechnik in Auftrag. Wenngleich all diese Kunden natürlich eine fachlich korrekte Übersetzung von uns erwarten können, ist sicher niemand so vermessen zu behaupten, er sei Experte auf all diesen technischen Fachgebieten. Insofern muss man sich intensiv mit der Materie auseinandersetzen, technische Texte zu den jeweiligen Fachgebieten lesen, sich die korrekten Fachbegriffe raussuchen und nach Möglichkeit nach originalsprachlichen Fachtexten in dem entsprechenden Fachgebiet suchen, um dem Kunden eine korrekte technische Übersetzung zu liefern. Das ist mindestens genauso reizvoll, interessant und herausfordernd wie die Übersetzung von Dokumenten und Urkunden für Privatpersonen.
Im Gegensatz zu Architekten oder Rechtsanwälten haben Dolmetscher und Übersetzer keine eigene Honorarordnung. Ich könnte sagen: „noch immer keine“ Honorarordnung, denn ich kann mich erinnern, dass wir - also die damals anwesenden Dolmetscher und Übersetzer in ihrer Eigenschaft als Mitglieder des damaligen Berufsverbandes des Verbandes der Sprachmittler (VdS) - bereits 1986 die Notwendigkeit der Einführung einer Honorarordnung diskutiert haben. Das ist mittlerweile fast 40 Jahre her, und seitdem ist immer wieder die Forderung bzw. Frage nach Einführung einer einheitlichen Honorarordnung für Übersetzer und Dolmetscher aufgekommen. Trotzdem gibt es bis heute keine offiziell oder gar amtlich festgelegten Sätze für die Berechnung der Preise für Übersetzungsleistungen oder den Zeitaufwand beim Dolmetschen.
Mit anderen Worten: Jeder Übersetzer legt sein Honorar selbst fest, und das kann von Übersetzer zu Übersetzer, von Sprache zu Sprache und auch von Kunde zu Kunde oder Art des zu übersetzenden Textes stark unterschiedlich sein. So liest man - wenn man bei Google „Honorarordnung Übersetzer“ eingibt - gleich ganz oben an erster Stelle: „Deutschland: Der Übersetzer erhält ein Mindesthonorar von 1,55 € bis 2,05 € pro Zeile je nach Schwierigkeitsgrad und Art der angebotenen Aufmachung des Textes. In jedem Fall gelten 1,55 € für bearbeitbare Texte und 1,75 € für nicht bearbeitbare Texte.“ Allein hier geht die Spanne des für Übersetzungen veranschlagten Preises schon um 50 Cent pro Normzeile (in der Regel versteht man unter einer Normzeile eine Zeile gedruckten Textes mit 55 Anschlägen) auseinander.
Dabei ist es unerheblich, ob der Kunde selbst das Gefühl hat, eine Sprache sei selten oder er den Namen der Sprache vielleicht noch nie gehört hat oder meint, sie sei weit verbreitet: Es gibt tatsächlich amtliche Listen seltener Sprachen bzw. auch Verzeichnisse von Übersetzern und Dolmetschern für seltene Sprachen, und - man sollte es kaum glauben - auch Bulgarisch gehört zu den seltenen Sprachen. Den Laien mag dies wundern, aber wenn man als Übersetzungsbüro eine Anfrage erhält, eine Übersetzung ins Bulgarische zu liefern, die dann natürlich auch fachlich korrekt sein soll, merkt man erstmal, wie schwierig es ist, einen guten Fachübersetzer für Bulgarisch zu finden.
Das Übersetzungsbüro »Hartmann Fachübersetzungen« hat eine kompetente Fachübersetzerin, mit der wir schon mehrere Jahre zusammenarbeiten. Wenden Sie sich also an uns, wenn Sie z.B. eine professionelle technische Fachübersetzung ins Bulgarische benötigen!
Weiterhin kann der Preis für eine Übersetzung davon abhängen, wie schnell der Kunde seine Übersetzung haben will. Unser Übersetzungsbüro richtet sich vorrangig nach den Wünschen des Kunden, und der Kunde bekommt von uns die Übersetzung so schnell wie möglich bzw. so schnell wie er sie braucht, ohne dass irgendwelche Zuschläge erhoben oder Extrakosten berechnet werden.
Neben den regulären Kosten für die Übersetzung an sich können zum Honorar auch noch Kosten für die Formatierung bzw. Layoutgestaltung hinzukommen. Was versteht man darunter?
Normalerweise erhalten wir vom Kunden eine bearbeitbare Datei bzw. - wie der korrekte Fachausdruck auch heißt: einen editierbaren Text, d.h. in der Regel eine WORD-Datei. Dann ist keine - zumindest keine aufpreispflichtige - Nachbearbeitung erforderlich.
Trotzdem erhält der Kunde natürlich eine nach seinen Wünschen bzw. dem Original entsprechend formatierte und layoutierte Datei zurück, die optisch ansprechend ist und auch alle in der Ausgangsdatei enthaltenen Bilder, Tabellen usw. enthält. In vielen Fällen kann uns der Kunde allerdings nur einen Scan eines Textes liefern, ein Foto oder eine PDF. Das kann verschiedene Gründe haben: In der Regel gibt es bei solchen Texten keine Original-WORD-Datei bzw. keine Datei in einem bearbeitbaren Format. Wir hatten zum Beispiel über über ca. 25 Jahre einen Kunden, dessen Firma ältere Werkzeugmaschinen, die noch mit einer CNC-Steuerung aus sowjetischer Produktion ausgerüstet waren, umgerüstet, modernisiert und mit modernen CNC-Steuerung deutscher Produktion, vorwiegend von SIEMENS (SINUMERIK 810, SINUMERIK 805, SINUMERIK 840 C, D, D sl) oder HEIDENHAIN, nachgerüstet und weiterverkauft hat. Für die technischen Spezifikationen in russischer Sprache aus der damaligen Zeit gab und gibt es natürlich keine WORD-Dateien. So mussten wir den Text nach Übersetzung aus dem Russischen teilweise sehr aufwändig nachformatieren und das ursprüngliche Layout herstellen. Da dies ein sehr guter Kunde war, der auch immer sehr zufrieden mit unseren Übersetzungen war und sehr viele Aufträge dieser Art zur Übersetzung hatte, haben wir diese Arbeit umsonst gemacht, d.h. inklusive des Honorars für die Übersetzung.
Ebenfalls nur als PDF und nicht als editierbare Datei werden uns technische Dokumente von Normungsorganisationen, technischen Verbänden oder Vereinigungen, Prüforganisationen, Prüfstellen (z.B. TÜV), Akkreditierungs- oder Zertifizierungsstellen etc. zur Übersetzung vorgelegt (technische Standards, Spezifikationen, technische Normen). So gab es 2016 einen Kunden, der eine Technische Spezifikation für Roboter und Robotikgeräte - kollaborierende Roboter (englischer Titel des englischen Originaltextes: „Robots and robotic devices - Collaborative robots“) aus dem Englischen ins Deutsche - natürlich unter Verwendung der korrekten technischen Fachausdrücke - zu übersetzen hatte; auch dieser Text lag nicht als editierbare Datei, sondern als PDF vor. Die erforderliche Wandlung aus PDF in ein bearbeitbares Format zur Übersetzung, die Nachformatierung und Layoutierung wurde dem Kunden aufgrund der Größe des Auftrages und in Erwartung weiterer Übersetzungsaufträge nicht in Rechnung gestellt.
Fast ausschließlich als PDF oder manchmal auch als Foto kommen zu uns Urkunden aller Art, wie Geburtsurkunden, Eheurkunden, und andere amtlichen Dokumente, wie Zeugnisse aller Art, Scheidungsurkunden bzw. Scheidungsurteile, Führerscheine, Apostillen usw. zur Übersetzung. Hier ist der Aufwand der Nachbearbeitung teilweise erheblich. Sie als Kunde können diese Kosten gering halten, indem Sie uns ein sauber eingescanntes Exemplar Ihrer Urkunde, Ihres Zeugnisses o.dgl. senden (Kontaktformular mit Sendungsoption Datei). Da dem Gesetzgeber der mit Dokumentenübersetzungen verbundene Aufwand bekannt ist, gibt es für die Übersetzung von amtlichen Schriftstücken ein spezielles Gesetz, das die Preise für die Übersetzung von Urkunden bzw. amtlichen Dokumenten eindeutig regelt: Es trägt die kurze und prägnante Bezeichnung „Gesetz über die Vergütung von Sachverständigen, Dolmetschern, Dolmetscherinnen, Übersetzerinnen und Übersetzern sowie die Entschädigung von ehrenamtlichen Richterinnen, ehrenamtlichen Richtern, Zeuginnen, Zeugen und Dritten“, kurz: JVEG. Die darin festgelegten Preise berücksichtigen nicht nur die besonders korrekte Übersetzung eines urkundlichen Textes aus der jeweiligen Fremdsprache mit Beglaubigung, sondern auch die damit verbundenen Formatierungs- und Layoutierungsarbeiten, denn die übersetzte und dann vom beeidigten Übersetzer gestempelte Urkunde muss im Wesentlichen von der Formatierung und Layoutierung der Originalurkunde entsprechen. Im offiziellen Wortlaut liest sich das etwa so: „Druckanordnung und Schriftbild sollten aus Gründen der Nachvollziehbarkeit möglichst genau nachempfunden werden. [...] Bei mehrseitigen Urkunden mit nicht fortlaufendem Text (z. B. Studienbücher, Seefahrtbücher usw.) sind an den entsprechenden Stellen die Seitenzahlen des Ausgangstextes stets anzugeben.“
Prinzipiell erfordert jede - auch die kleinste - Übersetzung Arbeit, der Übersetzer muss sich auch bei Kleinaufträgen mit dem Text, der zu übersetzen ist, beschäftigen, er muss ihn verstehen, um ihn korrekt übersetzen zu können, muss auch wissen, für wen der Text ist, und insofern hat jede Übersetzung prinzipiell ihren Preis und kostet den Kunden zumindest eine von jedem Übersetzer bzw. Übersetzungsbüro verlangte Mindestpauschale. Aber: Wenn ein Kunde aus der Industrie, der jahrelang bereits mehrere Betriebsanleitungen oder Handbücher in unserem Übersetzungsbüro in Auftrag gegeben hat, irgendwann mal zwischendurch 2 - 3 Sätze in einer anderen Sprache braucht, dann sind wir die letzten, die für solche kleinen Übersetzungsaufträge etwas berechnen, und so etwas machen wir bei Großkunden gern kostenlos.
Nein, das geht leider nicht. Für eine korrekte und professionelle Übersetzung brauchen wir immer den Kontext. Wörter stehen ja in der Regel nie für sich allein, viele Wörter haben oft mehrere Bedeutungen, die - abhängig vom umgebenden Text, dem Kontext - komplett anders sein können (simples Beispiel: Mutter - zum einen die Mutter im biologischen oder gesellschaftlichen Sinne, z.B. Mutter eines Kindes, und zum anderen die Mutter im mechanischen Sinne, als Bauteil, i.S.v. Schraubenmutter).
Wenn Sie uns per Telefon, E-Mail oder das Anfrageformular eine Anfrage für eine Übersetzung oder einen Dolmetscheinsatz stellen, ist dies in der Regel kostenlos. Auch Fragen zu Modalitäten der Kalkulation von Übersetzungs- oder Dolmetschleistungen beantworten wir gern kostenlos, damit Sie sich vor Auftragserteilung ggf. umfassend informieren und ein Bild von unserem Leistungsangebot machen können. Preisauskünfte am Telefon erteilen wir generell nicht; das ist zum einen für Sie als Kunden besser: So haben Sie mehr Sicherheit und können die Kosten für die Übersetzung besser kalkulieren und ggf. zur finanziellen Planung in Ihren Gesamthaushalt einordnen. Für uns als Übersetzungsbüro ist es insofern besser, vorab einen verbindlichen Preis für die Übersetzung oder den Dolmetscheinsatz zu nennen, um nach Fertigstellung des Auftrages und Rechnungsstellung eventuelle Unstimmigkeiten zu vermeiden. Bei einem schriftlichen Preisangebot hat - frei nach Goethe - jeder etwas schwarz auf weiß auf der Hand, was man - wie man so schön sagt - getrost nach Hause tragen kann.