Unsere Kunden können sich darauf verlassen, dass alles, was
besprochen oder schriftlich vereinbart wird, niemand anderem
mitgeteilt wird. Das betrifft insbesondere, aber nicht nur
Preise bzw. Absprachen zu Preisen. Oft hat uns aber der Kunde
auch schon gebeten, den zur Übersetzung gegebenen Text bzw.
zwecks Angebotserstellung per E-Mail übersandten Text nicht an
andere Personen weiterzureichen oder gar zu veröffentlichen.
Normalerweise ist dies für uns selbstverständlich, aber auf
Kundenwunsch unterzeichnen wir auch gern
Geheimhaltungsvereinbarungen, in denen wir uns verpflichten,
bei Androhung von entsprechenden Sanktionen die uns übersandte
Betriebsanleitung, Softwarebeschreibung oder Patentbeschreibung
niemandem bzw. nur Personen zugänglich zu machen, die aufgrund
ihrer dienstlichen Position o.dgl. mit dem Text zu tun haben
bzw. daran oder damit arbeiten müssen. Gegenwärtig haben wir
solche Geheimhaltungsvereinbarungen u.a. mit den Firmen
SIEMENS, NORDEX, HEINE Resistors und einigen
anderen.