Geheimhaltung

Unsere Kunden können sich darauf verlassen, dass alles, was besprochen oder schriftlich vereinbart wird, niemand anderem mitgeteilt wird. Das betrifft insbesondere, aber nicht nur Preise bzw. Absprachen zu Preisen. Oft hat uns aber der Kunde auch schon gebeten, den zur Übersetzung gegebenen Text bzw. zwecks Angebotserstellung per E-Mail übersandten Text nicht an andere Personen weiterzureichen oder gar zu veröffentlichen. Normalerweise ist dies für uns selbstverständlich, aber auf Kundenwunsch unterzeichnen wir auch gern Geheimhaltungsvereinbarungen, in denen wir uns verpflichten, bei Androhung von entsprechenden Sanktionen die uns übersandte Betriebsanleitung, Softwarebeschreibung oder Patentbeschreibung niemandem bzw. nur Personen zugänglich zu machen, die aufgrund ihrer dienstlichen Position o.dgl. mit dem Text zu tun haben bzw. daran oder damit arbeiten müssen. Gegenwärtig haben wir solche Geheimhaltungsvereinbarungen u.a. mit den Firmen SIEMENS, NORDEX, HEINE Resistors und einigen anderen.