Übersetzung von Zeugnissen

Abhängig vom Ort und Anlass der Ausstellung, gibt es sehr viele Arten von Zeugnissen - Schulzeugnisse, die üblicherweise nach dem Abschluss der 10. Klasse oder nach dem Abitur ausgestellt werden, Diplomzeugnisse nach Abschluss einer Hochschule bzw. Universität, es gibt Fachschulzeugnisse, Promotionszeugnisse usw. Bei der Übersetzung von Zeugnissen, die in der Regel beglaubigt erfolgt, damit die Zeugnisübersetzung auch von einer Behörde, einer Bildungseinrichtung oder Arbeitsstelle anerkannt wird, kommt es - wie bei jeder anderen Übersetzung natürlich auch - auf eine absolut genaue Übersetzung an.

So hat unsere Erfahrung mit beglaubigten Übersetzungen von Zeugnissen immer wieder gezeigt, dass der beeidigte Fachübersetzer, der das Zeugnis übersetzt, stets im Blick haben muss, woher das Zeugnis kommt bzw. wo dieses ausgestellt ist. Wir sehen dies schon am Beispiel von Deutschland, wo die Skala der Schulnoten früher - zu DDR-Zeiten - von 1 bis 5 ging, wobei die „1“ die beste Note war und „5“ die schlechteste. Seit 1991 gibt es weitere „Steigerungsmöglichkeiten“ - nun ist die „6“ die schlechteste Note.

In Russland bzw. auch in der ehemaligen Sowjetunion ist das Notensystem zum Beispiel umgekehrt - dort ist die „5“ die beste Note, und bei der «двойка», der Note „2“, ist nach „unten“ hin Schluss - das ist bereits die schlechteste Note.

In Italien zum Beispiel gibt es Noten von Eins bis Zehn, wobei die Zehn die beste Note ist und die Schüler mindestens eine Sechs erreichen sollten, um positiv bewertet zu werden. In Japan wiederum gibt es in der Grundschule keine Zahlen, wie in den meisten anderen Ländern, sondern Buchstaben - ein „A“ entspricht dort der besten Note (Quelle: hier). Dies ähnelt wiederum dem Notensystem in US-amerikanischen Schulen, wo in allen Klassenstufen ebenfalls ein Benotungsschlüssel mit Hilfe von Buchstaben verwendet wird, wobei auch hier „A“ bzw. „A+“ die Bestnote ist und ein „F“ bei „durchgefallen“ („F“ = failed) vergeben wird.

Wir von »Hartmann Fachübersetzungen« gehen bei der Übersetzung von Zeugnissen sehr genau vor und recherchieren aufwändig, bevor wir uns für die korrekte Übersetzung des fremdsprachlichen Begriffes oder - bei der Übersetzung ins Deutsche - für das richtige deutsche Wort für das im Zeugnis angegebene Schulfach entscheiden.

So gibt es in jeder Sprache bzw. in jedem Schulsystem spezifische Bezeichnungen für Schulfächer, die man kennen sollte bzw. - wenn man sie nicht kennt - recherchieren muss. Unsere beeidigten Übersetzer haben in den vergangenen Jahren schon sehr viele Diplomzeugnisse, Bachelor-Zeugnisse, Promotionszeugnisse, Abiturzeugnisse u.a. Zeugnisse sowohl aus der Fremdsprache (meist aus dem Englischen und Russischen, aber auch aus dem Ukrainischen, Rumänischen und Ungarischen) übersetzt und haben für die entsprechenden Sprachen Glossare angelegt, in denen das für Zeugnisübersetzungen enthaltene Fachvokabular enthalten ist und wo Besonderheiten vermerkt sind, dass der Übersetzer nicht jedes Mal neu nach dem korrekten Fachbegriff für ein Schulfach suchen muss. Von solchen Glossaren bzw. Wortlisten profitieren Sie als unser Kunde! Schicken Sie uns Ihr Zeugnis, das Sie beglaubigt übersetzt haben wollen, als PDF, und wir machen Ihnen gern ein Preisangebot mit Angabe der möglichen Lieferzeit.

Bitte senden Sie uns keine Handyfotos, also keine jpeg-Dateien o.dgl.; unsere beglaubigten Übersetzer legen der Übersetzung Ihres Dokuments stets auch noch eine Kopie des Ausgangstextes bei - also z.B. eine Ausfertigung des englischsprachigen oder russischen Zeugnisses -, und zum einen möchten Sie ja sicher auch, dass die bei einer Behörde oder Bildungseinrichtung vorzulegenden Dokumente auch optisch einen guten Eindruck machen, zum anderen aber sind Handyfotos von Dokumenten oft schwer lesbar oder es werden mitunter Textpassagen oder Zahlen abgeschnitten - und der beeidigte Übersetzer wird Ihnen sagen, dass bei beglaubigten Übersetzungen absolut alles, was im Original enthalten ist - also auch scheinbar unwichtige Randbemerkungen oder mit Bleistift handschriftlich vorgenommene Eintragungen - in der beglaubigten Übersetzung wiedergegeben werden müssen.