Genauso wie Sie als unsere Kunden zu Recht erwarten dürfen, dass wir über den Inhalt der von uns übersetzten Kaufverträge, AGB, Handelsregisterauszüge oder anderen wichtigen juristischen Dokumenten Vertraulichkeit und absolutes Stillschweigen bewahren, ist in fast jeder Firma der Umgang mit vertraulichen Informationen geregelt. Dies erfolgt meist in Form einer Geheimhaltungsvereinbarung, auch Geheimhaltungserklärung oder Vertraulichkeitsvereinbarung genannt (englisch: non-disclosure agreement, kurz: NDA). Vertraulichkeitsvereinbarungen können zum Beispiel zwischen Kunden und Lieferanten, Arbeitgeber und Arbeitnehmer in einer Firma oder auch zwischen einem Software-Lizenzgeber und dem Anwender der Software abgeschlossen werden. Nähere Ausführungen dazu findet man auch hier.
Ebenso wie in Kaufverträgen zwischen einer Vertragspartei und einer anderen gibt es auch bei Geheimhaltungsvereinbarungen bestimmte Passagen, die immer wiederkehren und für die es - sowohl in deutschen Verträgen als auch zum Beispiel in englischen bzw. englischsprachigen Verträgen - bestimmte Standardformulierungen gibt.
Dies ist zum Beispiel die Begriffsfestlegung für Vertrauliche Informationen. Typisch für englischsprachige Geheimhaltungserklärungen sind Sätze, wie “Confidential Information” means all information disclosed by a party (“Disclosing Party”) to the other party (“Receiving Party”), whether orally or in writing, which is designated as confidential or which reasonably should be understood to be confidential given the nature of the information and the circumstances of disclosure.“ Hinweise auf derartige Formulierungen finden sich auch hier wieder in dem bereits an anderer Stelle zitierten "law insider".
Weitere typische Regelungen in Geheimhaltungsvereinbarungen betreffen Informationen, die definitionsbedingt nicht zu den Vertraulichen Informationen gehören, weil sie bereits zum Allgemeingut der Öffentlichkeit (englisch „public domain“) gehört haben, als die die Informationen empfangende Seite (englisch „Receiving Party“) der die Informationen offenlegenden Seite (englisch „Disclosing Party“) gegenüber noch gar nicht vertraglich zur Verschwiegenheit verpflichtet war oder weil sie bereits in den Besitz der Informationen gelangt ist, ohne einen Bruch vertraglicher Verpflichtungen zur Verschwiegenheit begangen zu haben. In englischen Vertragstexten liest sich das dann etwa so: „The obligation of the Receiving Party as set forth in this Agreement shall not apply to information which has become generally available in the public domain without breach of this Agreement (…)“. Ebenso unter den Begriff „Vertrauliche Informationen“ fallen auch nicht Informationen, die die jeweils andere Vertragspartei, also die Informationen empfangende Partei, unabhängig von der die Informationen offenlegenden Partei selbst entwickelt hat (englisch „independently developed by the Receiving Party“).
Wir als auf die Übersetzung von juristischen Fachtexten spezialisiertes Übersetzungsbüro haben uns in den vielen Jahren praktischer Übersetzungsarbeit und Erfahrung mit dem Übersetzen von Geheimhaltungserklärungen ein umfangreiches englisch-deutsches Glossar mit für NDA typischen Fachgebegriffen und Formulierungen angelegt und Originaltexte britischer und US-amerikanischer Geheimhaltungserklärungen ausgewertet. Wir haben das darin enthaltene Vokabular entsprechend aufbereitet, um dieses dann in Aufträgen zur Übersetzung von Geheimhaltungsvereinbarungen ins Englische oder aus dem Englischen ins Deutsche wieder in derselben oder abgewandelter Form zu verwenden.
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