Betriebsanleitungen sind ein essenzieller Teil der Warenlieferung und obligatorisch mitzuliefern. Sie sind Bestandteil der Technischen Dokumentation und enthalten alle Angaben und Informationen, die der Kunde braucht, um seine Anlage, Maschine oder das Gerät sicher betreiben zu können. Als Synonym für den Begriff 'Betriebsanleitung' werden auch oft die Begriffe Gebrauchsanleitung, Gebrauchsanweisung oder Benutzerhandbuch verwendet.
Die mit der Maschine mitzuliefernde Betriebsanleitung enthält nicht nur Informationen über die Benutzung, den Betrieb und die Bedienung der Maschine oder Anlage sowie zur bestimmungsgemäßen Verwendung der Maschine, sondern auch zu „vernünftigerweise vorhersehbaren Fehlanwendungen“, wie es in der Maschinenrichtlinie heißt; außerdem enthält sie sicherheitsrelevante Informationen, technische Daten, Hinweise zur Inbetriebnahme, Installation, Montage, aber auch zur Fehlersuche, Demontage der Anlage oder Maschine nach Außerbetriebsetzung und Hinweise bzw. Vorschriften zur umweltgerechten Entsorgung.
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Aufbau, Gliederung, Arten der Darstellung und der Inhalt von Betriebsanleitungen sind in der Norm DIN 82079-1 geregelt. Jeder Hersteller, selbst der eines kleinen technischen Geräts, wie einer Mausefalle oder eines Haarföns bis hin über größere Maschinen und Anlagen, wie CNC-Drehmaschinen und komplexen Fertigungssystemen, ist verpflichtet, dem Kunden eine klar strukturierte und leicht verständliche Betriebsanleitung in die Hand zu geben, damit er die Maschine, Anlage oder das Maschinensystem sicher und bestimmungsgemäß verwenden, bedienen und warten und ggf. nach Ende des Lebenszyklus der Maschine sicher entsorgen kann.
Die Betriebsanleitung ist letztendlich entscheidend für den sicheren Gebrauch der Maschine, d.h., wenn die Betriebsanleitung fehlt oder für den Anwender nicht verständlich ist, kann die Maschine nicht oder nicht sicher bedient werden und es kommt zu Bedienfehlern oder schlimmstenfalls zu Unfällen und materiellen Schäden.
Betriebsanleitungen sind übrigens keine Erfindung der Neuzeit; Gebrauchsanweisungen bzw. Benutzeranleitungen gab es bereits im alten Ägypten. So zeigen zum Beispiel überlieferte, in Stein gemeißelte Beschreibungen die Arbeitsschritte beim Schmelzen von Metall oder einen Arbeiter in gebückter Haltung vor einer Feuerstelle beim Ausführen bestimmter technischer Arbeitsfolgen.
Wie wir wissen, enthält jede Gebrauchsanweisung bzw. Betriebsanleitung auch technische Zeichnungen; so ist Leonardo da Vinci ja nicht nur als berühmter Maler bekannt, sondern auch als ein Mensch, der allen technischen Dingen auf den Grund gehen wollte. So gilt er als Erfinder der Explosionszeichnung, mit deren Hilfe der technische Aufbau und technische Abläufe von Maschinen und Prozessen zeichnerisch erklärt werden. Explosionszeichnungen sind auch heute noch in fast allen Betriebsanleitungen enthalten.
Anweisungen für den Betrieb von Maschinen oder Anlagen müssen nicht immer zwingend in Form eines Handbuchs oder einer anderen Druckschrift vorliegen; sie können auch - insbesondere ergänzend zu den im technischen Handbuch enthaltenen Informationen und Warnhinweisen - auch direkt an der Maschine angebracht sein. Sowohl die schriftlichen Warnhinweise, Sicherheitshinweise oder Hinweise zur Bedienung können an der Maschine nicht nur in Textform, sondern auch in Form von Piktogrammen direkt auf der Maschine eingraviert, aufgeklebt oder aufgemalt sein oder auf Schildern, Etiketten oder Plaketten aufgebracht sein.
Gemäß der bereits oben erwähnten Maschinenrichtlinie 2006/42 EG müssen alle in Textform gegebenen Informationen und Warnhinweise in einer der EU-Amtssprachen abgefasst bzw. in diese übersetzt sein. Diese Sprache wird von dem Land bestimmt, in dem die Maschine bzw. Anlage in Verkehr gebracht bzw. in Betrieb genommen wird. Auf Verlangen des Betreiberlandes kann die Betriebsanleitung zusätzlich auch noch in einer beliebigen anderen EU-Amtssprache abgefasst sein, die vom Bedienungspersonal des jeweiligen Landes, in das Ihre Maschine geliefert wird, verstanden wird.
Wenn eine Maschine mit der obligatorisch erforderlichen Betriebsanleitung ins Ausland geliefert wird, muss die Übersetzung der Betriebsanleitung entsprechend als Übersetzung der Originalbetriebsanleitung gekennzeichnet sein. Darauf wies uns u.a. auch ein Kunde hin, für den wir seit 2006 arbeiten, und seitdem schreiben wir auf das Deckblatt einer jeden von uns übersetzten Betriebsanleitung „Translation of the Original User Manual“ (bei Übersetzung von Benutzerhandbüchern ins Englische) bzw. „Tradução do manual de instruções original” (bei Übersetzungen von Betriebsanleitungen ins Portugiesische) oder “Tłumaczenie oryginalnej instrukcji obsługi“ (bei Übersetzungen von Handbüchern ins Polnische). Der übersetzten Betriebsanleitung ist - auch bei Lieferung außerhalb Deutschlands - trotzdem immer auch noch die deutsche Originalbetriebsanleitung beizufügen. Um die Übersetzung der Betriebsanleitung hat sich der Hersteller der Maschine, Anlage oder technischen Systems zu kümmern oder die Firma, die das Produkt in das jeweilige Verwenderland einführt.
Wie bereits eingangs geschrieben, darf eine Betriebsanleitung keine Fehler aufweisen und muss klar verständlich sein. Ihr Produkt kann noch so gut sein: Wenn der Kunde die Betriebsanleitung nicht versteht, taugt auch das beste Produkt nichts. Interessant in diesem Zusammenhang ist übrigens die so genannte IKEA-Klausel, nach der ein Kunde nicht nur in Deutschland ein Produkt reklamieren kann, wenn die Bedienungsanleitung, Montageanleitung oder Gebrauchsanleitung fehlerhaft ist, sondern auch dem Käufer Ihrer ins Ausland gelieferten Maschine oder Anlage die Möglichkeit und das Recht gibt, bei einer fehlerhaften Betriebsanleitung das Produkt zu reklamieren.
Daher muss eine Betriebsanleitung korrekt übersetzt sein, sprachlich einwandfrei sein und die im Zielland des Kunden gebräuchlichen Fachbegriffe enthalten. Diese kennt nur der Fachübersetzer, der sich jahre- bzw. in den meisten Fällen oft jahrzehntelang mit nichts anderem als der Übersetzung von Betriebsanleitungen beschäftigt. So ist es zumindest bei uns: Ich selbst bin nicht nur diplomierter Übersetzer, sondern kenne mich durch meine fast 40-jährige Berufspraxis - zunächst in der Industrie als festangestellter Fachübersetzer für die Übersetzung von Texten aus dem Bereich numerischer Steuerungen für Werkzeugmaschinen, speicherprogrammierbarer Steuerungen, Robotersteuerungen sowie Halbleiterschaltkreise und Dolmetscher für Russisch und Englisch bei Anwenderschulungen, später als freiberuflicher Übersetzer, der für viele verschiedene Firmen tätig war und ist und eine Vielzahl technischer Fachtexte unterschiedlicher Fachgebiete übersetzt hat - bestens in der Technik aus. Die Mitarbeiter des Übersetzungsbüros Hartmann bzw. von Hartmann Fachübersetzungen haben ebenfalls einen technischen Hintergrund, sodass wir Ihnen sprachlich und technisch einwandfreie Übersetzungen Ihrer Betriebsanleitung oder Ihres Handbuchs anbieten können.