Neben solchen amtlichen Dokumenten, wie Führerscheinen, Eheurkunden oder Führungszeugnissen sind Geburtsurkunden nach wie vor der „Renner“ unter den juristischen Übersetzungen oder - wie man umgangssprachlich auch sagt - Rechtsübersetzungen für Privatpersonen. In der Geburtsurkunde sind der Vorname, Nachname, Geburtsort, das Geburtsdatum und die Namen der Eltern zum Zeitpunkt der Geburt sowie das Geschlecht des Kindes angegeben. Die Nationalität der Eltern ist in einer Geburtsurkunde nicht angegeben.
»Hartmann Fachübersetzungen« bzw. das Übersetzungsbüro Hartmann haben in ihrer jahrzehntelangen Übersetzungspraxis schon eine Unmenge von Geburtsurkunden übersetzt, wobei bisher die am häufigsten angefragten Sprachen für die Übersetzung einer Geburtsurkunde Englisch, Russisch, Polnisch, Tschechisch, Ungarisch und - vor allem in letzter Zeit - Ukrainisch waren. Der überaus hohe Anteil von Übersetzungen von Geburtsurkunden vor allem aus dem Englischen hängt vor allem damit zusammen, dass viele Urkunden - insbesondere Urkunden von Geburten von Kindern aus Ländern mit eher seltenen oder bis dato weniger verbreiteten Sprachen - zweisprachig oder - in manchen Fällen - sogar dreisprachig abgefasst sind; so hat die Erfahrung des Übersetzungsbüros »Hartmann Fachübersetzungen« gezeigt, dass die meisten Geburtsurkunden aus arabischen Ländern, aus Indien oder aus Pakistan außer in Arabisch, Hindu bzw. Paschtu auch noch in einer englischen (manchmal auch zusätzlichen französischen) Übersetzung vorliegen. Gerade in der allerjüngsten Vergangenheit hat das Übersetzungsbüro »Hartmann Fachübersetzungen« sehr viele Geburtsurkunden aus Pakistan übersetzt, die definitiv in einer der in Pakistan üblichen Landessprachen - Urdu, Paschtu, Panjabi, Sindhi oder einer der anderen immerhin 50 Landessprachen Pakistans verwendeten Sprachen - abgefasst war, und da man nicht davon ausgehen kann, dass jedes Übersetzungsbüro diese Sprachen anbietet und aufgrund der Tatsache, dass diese Sprachen zu den seltenen Sprachen gehören, liegen diese Geburtsurkunden zusätzlich auch noch in einer autorisierten englischen Übersetzung vor bzw. sind generell zweisprachig gestaltet. Unter anderem aus Kostengründen - da beglaubigte Übersetzungen aus dem Englischen definitiv preiswerter sind als beglaubigte Übersetzungen z.B.in Urdu oder Paschtu - empfehlen wir unseren Kunden immer, die beglaubigte Übersetzung einer z.B. in Paschtu vorliegenden Geburtsurkunde - aus dem Englischen vornehmen zu lassen, da in diesem Fall vorausgesetzt werden kann, dass die englische Übersetzung oder die zweisprachige englische Ausfertigung der Urkunde dem Urkundentext in Paschtu, Urdu o.dgl. identisch ist.
Selbst, wenn die Übersetzung einer Geburtsurkunde aus dem Englischen demjenigen, der nicht ständig mit anspruchsvollen Übersetzungen zu tun hat, simpel und ohne Schwierigkeiten zu bewältigen erscheinen mag, gibt es doch selbst bei dieser Art von Rechtsübersetzungen oft Situationen, in denen selbst der erfahrene Übersetzer im ersten Moment nicht weiter weiß und auch erst einmal recherchieren muss, wie er einen Eintrag in einer Geburtsurkunde richtig übersetzt. So wissen sicher die wenigsten, dass es neben einem ”certificate of birth“ bzw. ”birth certificate“ - denn so heißt die Geburtsurkunde auf Englisch - auch noch das ”certificate of live birth“. Das war selbst dem Inhaber von »Hartmann Fachübersetzungen« nach fast 40 Jahren Praxis im Übersetzen neu und - wie ich bei der Recherche nach der korrekten Übersetzung merkte - anderen Kollegen offenbar auch, denn bei deutschen Seiten der Google-Suche fand ich hier lediglich einen einzigen Eintrag auf der Seite proz.com - einem Portal für Übersetzer und Dolmetscher, auf dem Übersetzer anderen Übersetzern Fragen zu Vokabeln, Fachtermini etc. stellen können. Demzufolge habe ich ”certificate of live birth“ also mit “Geburtsbescheinigung” übersetzt, und nach nochmaligen genaueren Recherchen habe ich diesen Begriff als Übersetzung für “certificate of live birth“ verwendet. Dort fand ich zur Bestätigung meiner Vermutung auch noch eine korrekte englischsprachige Erklärung: „A certificate of live birth is the first unofficial document issued upon a baby's live birth and is used for record-keeping and data entry. Once that document is processed, the government will issue the official legal document called a birth certificate.“ So konnte ich sicher sein, dem Kunden eine einwandfreie autorisierte Übersetzung seiner Geburtsurkunde zu liefern.
Wenden auch Sie sich für die Übersetzung von Geburtsurkunden aus dem Englischen, Russischen, Rumänischen oder Polnischen an »Hartmann Fachübersetzungen«! Wir recherchieren gründlich, und Sie können sicher sein, von uns eine korrekte beglaubigte Übersetzung der uns von Ihnen übersandten englisch- oder russischsprachigen etc. Geburtsurkunde zu bekommen!