Die Übersetzung von Widerrufsbelehrungen muss - wie natürlich alle Übersetzungen - äußerst korrekt erfolgen; Widerrufsbelehrungen sind in Deutschland - wie viele andere rechtliche Texte - standardisiert, d.h. es gibt bestimmte, mehr oder weniger vorgeschriebene Texte, die Grundlage aller Widerrufsbelehrungen sind, und es gibt Mustertexte, die jede Firma bzw. jeder Unternehmer in Industrie und Wirtschaft verwenden kann und verwenden sollte, um nicht eine Abmahnung zu riskieren.
Warum ist die korrekte Übersetzung einer Widerrufsbelehrung ins Englische, Niederländische oder Französische so wichtig? Um gleich mal bei dem Beispiel ‚Französisch‘ zu bleiben: Gerade der Franzose an sich spricht nun mal in der Regel kein Deutsch und erwartet, beim Kauf einer Ware Texte in vorzufinden, die er versteht - ansonsten wird er die Ware nicht kaufen. Mit anderen Worten: Die korrekte Übersetzung von Rechtstexten - und dazu gehören u.a. Widerrufsbelehrungen - ist immens wichtig, damit Sie als Inhaber eines Onlineshops Ihre Ware erfolgreich verkaufen können.
Können Sie als Inhaber eines Onlineshops diese
Texte nicht einfach gleich selbst übersetzen?
Nein! Davon raten wir dringend ab. Da es hier nicht nur auf die
absolut genaue und auch stilsichere
Übersetzung ankommt, sondern auch
Gegebenheiten des Ziellandes, in das Sie Ihre
Ware verkaufen wollen, berücksichtigt werden müssen, sollte mit
der Übersetzung von solchen
juristischen Fachtexten, wie einer
Widerrufsbelehrung, ausschließlich ein Übersetzungsbüro
beauftragt werden, das sich professionell mit
juristischen Texten beschäftigt. Bei der Übersetzung einer
Widerrufsbelehrung müssen die fremdsprachlichen
Texte nämlich auch inhaltlich an die
Gegenebenheiten des jeweiligen Empfängerlandes
Ihrer Ware angepasst werden, und das
kann nur ein professionelles Übersetzungsbüro, das
regelmäßig Rechtstexte übersetzt und sich
damit auskennt. Zwar ist das Widerrufsrecht
seit 2014 in der Europäischen Union mehr oder weniger
einheitlich geregelt, in Frankreich allerdings
gibt es beim Widerrufsrecht einige
Besonderheiten, die Inhaber eines Onlineshops
in Deutschland mitunter nicht kennen, welche aber wesentlich
sind und unbedingt bei der Übersetzung von Widerrufsbelehrungen
ins Französische berücksichtigt werden müssen. So muss die
Widerrufsbelehrung nicht einfach nur
übersetzt, sondern bestimmte Punkte, wie Frage von
Teillieferung, Kostentragung oder Speditionsversand,
eingearbeitet und ggf. neu erstellt und ebenfalls ins
Französische übersetzt werden. Dies ist nur einem
Übersetzungsbüro bekannt, das Rechtstexte professionell
übersetzt, und nur dieses kann Sie auf solche Besonderheiten
hinweisen.
Wir arbeiten insbesondere bei solchen sensiblen
Rechtstexten eng mit französischen
Muttersprachlern zusammen, die solche Besonderheiten
kennen und diese bei den Übersetzungen von juristischen Texten
ins Französische berücksichtigen.
Fehler in Übersetzungen juristischer Texte, die Inhaber von Onlineshops versucht haben, selbst zu übersetzen, können diese unter Umständen teuer zu stehen kommen. Hier sollte man also nicht an der falschen Stelle sparen. Das geflügelte Wort: "Eine Übersetzung ist mehr wert, als sie kostet", das lange Jahre auch Leitspruch vom Übersetzungsbüro Hartmann war, sollte man sich hier immer ins Gedächtnis rufen.
Wenn Sie als Inhaber eines Onlineshops Ihre Rechtstexte, wie Widerrufsbelehrungen, aber auch AGB, Datenschutzerklärungen oder das Impressum, rechtssicher übersetzt haben wollen, stehen wir Ihnen gern zur Seite.