Übersetzung von Widerrufsbelehrungen

Die Übersetzung von Widerrufsbelehrungen muss - wie natürlich alle Übersetzungen - äußerst korrekt erfolgen; Widerrufsbelehrungen sind in Deutschland - wie viele andere rechtliche Texte - standardisiert, d.h. es gibt bestimmte, mehr oder weniger vorgeschriebene Texte, die Grundlage aller Widerrufsbelehrungen sind, und es gibt Mustertexte, die jede Firma bzw. jeder Unternehmer in Industrie und Wirtschaft verwenden kann und verwenden sollte, um nicht eine Abmahnung zu riskieren.

Warum ist die korrekte Übersetzung einer Widerrufsbelehrung ins Englische, Niederländische oder Französische so wichtig? Um gleich mal bei dem Beispiel ‚Französisch‘ zu bleiben: Gerade der Franzose an sich spricht nun mal in der Regel kein Deutsch und erwartet, beim Kauf einer Ware Texte in vorzufinden, die er versteht - ansonsten wird er die Ware nicht kaufen. Mit anderen Worten: Die korrekte Übersetzung von Rechtstexten - und dazu gehören u.a. Widerrufsbelehrungen - ist immens wichtig, damit Sie als Inhaber eines Onlineshops Ihre Ware erfolgreich verkaufen können.

Können Sie als Inhaber eines Onlineshops diese Texte nicht einfach gleich selbst übersetzen? Nein! Davon raten wir dringend ab. Da es hier nicht nur auf die absolut genaue und auch stilsichere Übersetzung ankommt, sondern auch Gegebenheiten des Ziellandes, in das Sie Ihre Ware verkaufen wollen, berücksichtigt werden müssen, sollte mit der Übersetzung von solchen juristischen Fachtexten, wie einer Widerrufsbelehrung, ausschließlich ein Übersetzungsbüro beauftragt werden, das sich professionell mit juristischen Texten beschäftigt. Bei der Übersetzung einer Widerrufsbelehrung müssen die fremdsprachlichen Texte nämlich auch inhaltlich an die Gegenebenheiten des jeweiligen Empfängerlandes Ihrer Ware angepasst werden, und das kann nur ein professionelles Übersetzungsbüro, das regelmäßig Rechtstexte übersetzt und sich damit auskennt. Zwar ist das Widerrufsrecht seit 2014 in der Europäischen Union mehr oder weniger einheitlich geregelt, in Frankreich allerdings gibt es beim Widerrufsrecht einige Besonderheiten, die Inhaber eines Onlineshops in Deutschland mitunter nicht kennen, welche aber wesentlich sind und unbedingt bei der Übersetzung von Widerrufsbelehrungen ins Französische berücksichtigt werden müssen. So muss die Widerrufsbelehrung nicht einfach nur übersetzt, sondern bestimmte Punkte, wie Frage von Teillieferung, Kostentragung oder Speditionsversand, eingearbeitet und ggf. neu erstellt und ebenfalls ins Französische übersetzt werden. Dies ist nur einem Übersetzungsbüro bekannt, das Rechtstexte professionell übersetzt, und nur dieses kann Sie auf solche Besonderheiten hinweisen.
Wir arbeiten insbesondere bei solchen sensiblen Rechtstexten eng mit französischen Muttersprachlern zusammen, die solche Besonderheiten kennen und diese bei den Übersetzungen von juristischen Texten ins Französische berücksichtigen.

Fehler in Übersetzungen juristischer Texte, die Inhaber von Onlineshops versucht haben, selbst zu übersetzen, können diese unter Umständen teuer zu stehen kommen. Hier sollte man also nicht an der falschen Stelle sparen. Das geflügelte Wort: "Eine Übersetzung ist mehr wert, als sie kostet", das lange Jahre auch Leitspruch vom Übersetzungsbüro Hartmann war, sollte man sich hier immer ins Gedächtnis rufen.

Wenn Sie als Inhaber eines Onlineshops Ihre Rechtstexte, wie Widerrufsbelehrungen, aber auch AGB, Datenschutzerklärungen oder das Impressum, rechtssicher übersetzt haben wollen, stehen wir Ihnen gern zur Seite.