Übersetzung von Widerrufsbelehrungen

Die Übersetzung von Widerrufsbelehrungen muss - wie natürlich alle Übersetzungen - äußerst korrekt erfolgen; Widerrufsbelehrungen sind in Deutschland - wie viele andere rechtliche Texte - standardisiert, d.h. es gibt bestimmte, mehr oder weniger vorgeschriebene Texte, die Grundlage aller Widerrufsbelehrungen sind, und es gibt Mustertexte, die jede Firma bzw. jeder Unternehmer in Industrie und Wirtschaft verwenden kann und verwenden sollte, um nicht eine Abmahnung zu riskieren.

Warum ist die korrekte Übersetzung einer Widerrufsbelehrung ins Englische, Niederländische oder Französische so wichtig? Um gleich mal bei dem Beispiel ‚Französisch‘ zu bleiben: Gerade der Franzose an sich spricht nun mal in der Regel kein Deutsch und erwartet, beim Kauf einer Ware Texte in vorzufinden, die er versteht - ansonsten wird er die Ware nicht kaufen. Mit anderen Worten: Die korrekte Übersetzung von Rechtstexten - und dazu gehören u.a. Widerrufsbelehrungen - ist immens wichtig, damit Sie als Inhaber eines Onlineshops Ihre Ware erfolgreich verkaufen können.

Können Sie als Inhaber eines Onlineshops diese Texte nicht einfach gleich selbst übersetzen? Nein! Davon rate ich dringend ab. Da es hier nicht nur auf die absolut genaue und auch stilsichere Übersetzung ankommt, sondern auch Gegebenheiten des Ziellandes, in das Sie Ihre Ware verkaufen wollen, berücksichtigt werden müssen, sollte mit der Übersetzung von solchen juristischen Fachtexten, wie einer Widerrufsbelehrung, ausschließlich ein professioneller Übersetzer beauftragt werden. Bei der Übersetzung einer Widerrufsbelehrung müssen die fremdsprachlichen Texte nämlich auch inhaltlich an die Gegenebenheiten des jeweiligen Empfängerlandes Ihrer Ware angepasst werden, und das kann nur der Fachübersetzer, der regelmäßig Rechtstexte übersetzt und sich damit auskennt. Zwar ist das Widerrufsrecht seit 2014 in der Europäischen Union mehr oder weniger einheitlich geregelt, in Frankreich allerdings gibt es beim Widerrufsrecht einige Besonderheiten, die der Inhaber eines Onlineshops in Deutschland mitunter nicht kennt, die aber wesentlich sind und unbedingt bei der Übersetzung von Widerrufsbelehrungen ins Französische berücksichtigt werden müssen. So muss die Widerrufsbelehrung nicht einfach nur übersetzt, sondern bestimmte Punkte, wie die Frage der Teillieferung, Kostentragung oder Speditionsversand eingearbeitet und ggf. neu erstellt und ebenfalls ins Französische übersetzt werden. Dies weiß nur ein Fachübersetzer für Französisch, und nur dieser kann Sie auf solche Besonderheiten hinweisen. Wir arbeiten insbesondere bei solchen sensiblen Rechtstexten mit französischen Muttersprachlern zusammen, die solche Besonderheiten kennen und dies bei den Übersetzungen von juristischen Texten ins Französische berücksichtigen. Selbstverständlich weisen wir unsere Kunden, die eine Übersetzung von Rechtstexten bei uns in Auftrag geben, darauf hin.

Übersetzungsfehler in juristischen Texten, die der Inhaber eines Onlineshops versucht hat, selbst zu übersetzen, können ihn unter Umständen teuer zu stehen kommen, und hier sollte man also nicht an der falschen Stelle sparen. Ich sage immer: Eine Übersetzung ist mehr wert, als sie kostet. Das diente übrigens auch lange Jahre als Leitspruch von Übersetzungsbüro Hartmann und war auch auf meiner Website und den Imagebroschüren meines Übersetzungsbüros zu finden.

Wenn Sie als Inhaber eines Onlineshops Ihre Rechtstexte, wie Widerrufsbelehrungen, aber auch AGB, Datenschutzerklärungen oder das Impressum, rechtssicher übersetzt haben wollen, stehen wir Ihnen gern zur Seite.